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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis

Bismarckstr. 7  45128 Essen     

Tel:            0201 - 310 460 - 0  Fax:            0201 - 310 460 - 20

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German Criminal Defence Lawyer and Member in the Council of the Bars and Law Societies of the European Union

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Absprachen im Strafprozess

         

 L o u i s &  M i c h a e l i s

  Bundesweite Strafverteidigung

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Verfahrensabsprache – Der Deal im Strafprozess: Was ist das? 

Die strafrechtliche Literatur verwendet verschiedene Bezeichnungen für die unterschiedlichen Arten von Absprachen. Die Literatur behandelt den Begriff der Absprache zum Teil  positiv als „gentlemen’s agreement“, aber auch  negativ als  „Deal“ oder „Kungelei“.

Kennzeichnend für die Absprache im Strafprozess ist  das wechselseitige Nachgeben der Beteiligten. Häufig wird es sich so darstellen, dass ein Geständnis abgelegt wird, woraufhin im Gegenzug  ein ”diskretes” Vorgehen im Ermittlungsverfahren gewährleistet wird  bzw. im Hauptverfahren Zusagen im Hinblick auf das Strafmaß gemacht werden.

Das Bundesverfassungsgericht verwendet den Begriff „Verständigung“, wenn die Beteiligten über „den Stand und Aussichten“ der Verhandlung verhandeln. Im Falle einer Kontaktaufnahme über das zu sprechende Urteil verwendet das Bundesverfassungsgericht das Wort „Vergleich.“

Der Bundesgerichtshof hingegen benutzt in seinen Urteilen die Begriffe „Vorgespräch“, „Verständigung“ und „Absprache“.

Rechtsanwalt Louis

Die Absprache im Strafprozess: Die Waffe des Verteidigers!

Sie haben einen Prozess vor dem Amtsgericht, Schöffengericht oder Landgericht. Dann werden Sie erleben, dass ich schon vor der Hauptverhandlung einen Deal mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht abstimmen kann. Dieser Deal dient einem optimalen Ergebnis für Ihr Verfahren.

Bedenken Sie, dass Richter und Verteidiger die gleiche Sprache sprechen und sich häufig aus anderen Verfahren kennen. Dieses Vertrauensverhältnis führt dazu, dass eine gute Gesprächsbasis für Ihren Prozess geschaffen wird. Strafprozesse werden heute oft außerhalb vom Gerichtsaal geklärt. Absprachen gehören zum Alltag. Absprachen gibt es in jedem Verfahrensabschnitt.

Der Grund hierfür ist recht simpel zu erklären. Die Staatsanwaltschaften sind dermaßen überlastet, dass Sie froh sind, wenn Ihnen ein Verteidiger ein vernünftiges Angebot macht. Sie können somit diese Akte schließen und sich der nächsten widmen. So einfach kann das sein. Der Strafprozess wird zum Geben und Nehmen.

Das gleiche gilt für die Hauptverhandlung: Richter wollen ein schnelles Verfahren. Ein geständiger Angeklagter ist die Voraussetzung für eine schnelle Verfahrensbeendigung. Im Gegenzug muss das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft aber auch etwas in die Waagschale legen. Dies erfolgt meist in der Form, dass ein mildes Urteil in Aussicht gestellt wird. Angebote von Gerichten und Staatsanwaltschaften sollten immer überprüft werden. Manchmal kann der Angeklagte ein Schnäppchen machen.

Hervorzuheben ist, dass der Angeklagte nie etwas gestehen sollte, wenn er nicht der Täter war. Drängt das Gericht - auch mit dem besten Angebot - auf ein Geständnis, sollte man sich auf einen solchen Deal nicht einlassen.

Ich werde auf jedem Fall einen guten Deal für Sie aushandeln. Dies gilt insbesondere für größere Prozesse vor dem jeweiligen Landgericht. Überlassen Sie diesbezüglich nichts dem Zufall.

Ein Deal setzt meist voraus, dass der Tatvorwurf sich bestätigt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, dann ist kein Raum für einen Deal: Ich kämpfe dann um Ihren Freispruch.

Sind Absprachen im Strafprozess zulässig?

Absprachen in der Hauptverhandlung sind grundsätzlich zulässig, soweit hierdurch nicht die besonderen strafprozessualen Grundsätze unterlaufen werden.

Unter dem Aspekt des Beschleunigungsgrundsatzes sind meines Erachtens Absprachen vielfach wünschenswert, um eine schnellere Bewältigung der Verfahrensflut zu ermöglichen. Es besteht ein berechtigtes Interesse an Absprachen, welche für die Effektivität des Justizapparates unabdingbar geworden sind.

Zudem dient eine verfahrensvereinfachende Absprache, die ein Geständnis des Angeklagten enthält, dem Opferschutz, da sie die Vernehmung des Opfers vor Gericht überflüssig machen kann. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit Gewaltdelikten.

Wegen möglichen Verstößen gegen die Grundsätze der Strafprozessordnung wird der Verteidiger immer ein wachsames Auge auf den Deal werfen.

Darf dem geständigen Angeklagten eine feste Strafe in einer Absprache durch das Gericht in Aussicht gestellt werden?

Nein,  das Gericht darf im Rahmen der Absprache  keine verbindliche Zusage zur Höhe der zu verhängenden Strafe machen, da ansonsten ein Verstoß gegen die  §§ 260 I, 261 StPO vorliegt. Danach wäre ein Verstoß zu bejahen, wenn das „in Aussicht stellen“ eine Verbindlichkeit hätte.

Zwar will der Angeklagte regelmäßig vom Gericht exakt wissen, was ihm ein Geständnis an Vorteil bezüglich des Strafmaßes einbringt. Gerade die Ungewissheit über das Verfahrensergebnis soll beseitigt werden und dabei ein Ausgleich der widerstreitenden Prozessziele herbeigeführt werden.

Das Gericht muss jedoch aus dem Inbegriff der Verhandlung und der Urteilsberatung über die Strafe entscheiden. Diese richterliche Entscheidungsfindung darf nicht durch Festlegung auf eine konkrete Strafe vorweggenommen werden. Das Gericht könnte ansonsten bei der Urteilsberatung nicht mehr frei über die Strafhöhe anhand der maßgeblichen Strafzumessungskriterien nach der Schuld des Täters entscheiden.

Die Bezeichnung einer konkreten Strafe kann aus Sicht des Angeklagten auf Voreingenommenheit hindeuten  und die Besorgnis der Befangenheit begründen

Beispiel:

1.

Das Gericht bietet dem Angeklagten 2 Jahre auf Bewährung an, wenn er die Tat gesteht. Eine solche Absprache ist unzulässig, da eine konkrete Strafe „angeboten“ wird.

2.

Bei einem Geständnis des Angeklagten stellt das Gericht eine  Freiheitsstrafe von 2 Jahren unter Strafaussetzung zur Bewährung in Aussicht. Das „in Aussicht stellen“ zeigt, dass der Richter sich einen möglichen Spielraum in der Urteilsfindung vorbehalten hat. Die 2 Jahre stellen insoweit lediglich eine Obergrenze im Gegensatz zu einer konkreten Strafzusage dar. 

Im Hinblick auf den Grundsatz des „fair trials“ ist das Gericht bei strafprozessualen Absprachen grundsätzlich an die Einhaltung einer solchen aufgezeigten Obergrenze gebunden.

Das Gericht sagt bei dem Deal zu, es werde eine bestimmte Strafobergrenze nicht überschreiten. Ist dies zulässig?

Ja, dies ist ebenfalls zulässig und begründet nicht die Besorgnis der Befangenheit des Gerichts. Im Zweifel sollte die Zusicherung einer Strafobergrenze jedoch in jedem Fall protokolliert werden.

Die Entscheidung des Gerichtes wird abermals nicht vorweggenommen, da die Festlegung der konkreten Strafe unter Abwägung aller strafzumessungsrelevanten Gesichtspunkte der Urteilsberatung vorbehalten bleibt.

Es wird also nicht - was unzulässig ist, da es den Grundsätzen der Strafprozessordnung widersprechen würde - die Absprache an die Stelle eines Urteils gesetzt.

Das Vorgehen wird auch nicht im Nachhinein dadurch bedenklich, dass die schließlich gefundene Strafe der Prognose entspricht" denn gleichwohl bleibt dem Gericht die Befugnis erhalten, nach dem Beratungsergebnis eine noch unter dieser Grenze liegende Strafe zu verhängen.

In welchen Prozessen kommen regelmäßig Absprachen im Strafprozess vor?

Primär im Drogenprozess / Verstoß gegen das BtMG.

Aber auch bei:

bulletKörperverletzung, Betrug, Bedrohung, Nötigung, Hehlerei
bulletVerstoß gegen das BtMG BtM, Brandstiftung, Drogen am Steuer
bulletRaub, Computerbetrug, Diebstahl, Erpessung,
bulletFalschaussage, Meineid, Fahrlässige Körperverletzung,
bulletGefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Vergewaltigung,
bulletGefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Meineid,
bulletRäuberischer Diebstahl, Sachbeschädigung, Strafvereitelung
bulletBesitz & Verbreitung von Kinderpornographie, Beleidigung,
bulletUrkundenfälschung, Sexueller Missbrauch von Kindern, Mord
bulletVerstoß gegen das Waffengesetz, Vortäuschung einer Straftat
bulletWiderstand gegen einen Vollstreckungsbeamten
bulletTrunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis
bulletGefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Schwarzarbeit
bulletBegünstigung, Strafvereitelung, Unfallflucht, Menschenhandel
bulletBeleidigung, Verstoß gegen das WaffenG,
bullet- Versuch - gewerbsmäßig - Bande - besonders schwere Fall -

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