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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis

Bismarckstr. 7  45128 Essen     

Tel:            0201 - 310 460 - 0  Fax:            0201 - 310 460 - 20

info@rechtsanwalt-louis.de www.rechtsanwalt-louis.de www.strafverteidiger-louis.de

Bundesweite Strafverteidigung an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland

E- Mail Anfragen werden binnen 12 Stunden beantwortet

Pflichtverteidiger auf Anfrage

 

   Deutschland         USA

German Criminal Defence Lawyer and Member in the Council of the Bars and Law Societies of the European Union

RA Louis ist Mitglied:

Anwaltsverein Essen

 

Fragen zum Bundeszentralregister und Führungszeugnis

           bei einem Ermittlungsverfahren und Strafverfahren

                               Vorbestraft ? - Vorstrafe ? - Vorbelastung ? - Eintragung ?

 

 L o u i s &  M i c h a e l i s

  Bundesweite Strafverteidigung

  Bismarckstr. 7 (Kanzlei am Bismarckplatz)

  45128 Essen

  Telefon:  0201 - 310 460 - 0

  Fax:         0201 - 310 460 - 20

 

Kanzlei Louis & Michaelis

Wir klären unsere Mandanten bei der Betreuung ihrer Strafsache umfassend über alle Fragen zum Thema: Bundeszentralregistereintrage und Führungszeugniseintrag auf.

In diesem Zusammenhang weisen wir höflichst darauf hin, dass wir bundesweit Ihre Vertretung im Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren übernehmen können. Laden Sie sich einfach, um eine Vertretung zu ermöglichen, die nötigen Dokumente über unseren Downloadbereich herunter und faxen bzw. E - Mailscannen Sie die Unterlagen an unsere Kanzlei.

Wir zeigen sodann Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden und sodann schriftlich für Sie zur Sache einlassen. Sie können uns in diesem Zusammenhang auch Ihren Fall vorab per E - Mail schildern.

Sollten Sie sich lediglich zum Thema: BZR und Führungszeugnis beraten lassen wollen, dann berechnen wir Ihnen hierfür eine einmalige Pauschalgebühr. Sie bekommen sodann eine umfassende Analyse per Post. Regelmäßig erheben wir hiefür eine Grundgebühr Verteidiger nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Ab wann gilt man als vorbestraft und was wird in das Führungszeugnis eingetragen? 

In das Führungszeugnis (BZR) werden nur Vorbestrafungen eingetragen. Ein guter Grund vorsorglich zu handeln.

Wichtig:

- Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen

- Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten

werden nicht nur in das BZR eingetragen, sondern werden Ihrem (zukünftigen) Arbeitgeber zur Kenntnis gebracht.

Bei unserer Verteidigung können wir erfolgreich erwirken, dass es dazu nicht kommt. Wir überzeugen die Staatsanwaltschaften und Gerichte erfolgreich von dem Umstand, dass Sie Ihre Zukunft nicht verbaut haben wollen. Unser Erfolg ist selbstverständlich kein Zufall, sondern ein Arbeitserfolg, welcher auf Erfahrung basiert.

Denken Sie nur daran, dass Sie Ihre berufliche Zukunft verbauen könnten: Arbeitslosigkeit, sozialer Abstieg und endlose Mahnungen - Ein guter Grund uns sofort zu kontaktieren, um genau dies zu verhindern.

Wann wird der Eintrag in das Bundeszentralregister getilgt?

Dies hängt von der Höhe der Strafe ab:

Geldstrafen unter 90 Tagessätzen

 5 Jahre (wenn sonst keine Eintragung)

Freiheitsstrafe unter 3 Monaten

 5 Jahre (wenn sonst keine Eintragung)

Bei Voreintragungen

10 Jahre

Geldstrafen ab 90 Tagessätzen

10 Jahre

Freiheitsstrafen ab 3 Monaten

10 Jahre

In den anderen Fällen

15 Jahre

Wegen diesen drastischen Fristen wissen wir, warum Ihre Verteidigung in vertrauensvolle Hände gehört.

Erfahren andere Personen (insb. der Arbeitgeber) von meinem Strafverfahren?

Unabhängig von dem Arbeitgeber werden nachfolgende Institutionen von einem Strafverfahren benachrichtigt:

Es besteht eine Mitteilungspflicht laut „Mistra“ in den folgenden (häufigsten) Fällen:

Nr. 10:

ÖR - Anzeige

Verpflichtet zur Mitteilung an eine Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechtes, die die Anzeige erstattet hat. Z.B. Beamte

Nr. 13:

Bewährungsfälle

Verpflichtung zur Mitteilung in Bewährungsfällen an das die Bewährungsaufsicht führende Gericht oder Gnadenbehörde. Der Bewährungshelfer ist gefragt.

Nr. 15:

öff. Dienstes

Verpflichtet zur Mitteilung an den Dienstvorgesetzten bei Strafsachen gegen Angehörige des öffentlichen Dienstes. Z.B. Beamte

Nr. 19:

Soldaten

Verpflichtet zur Mitteilung an den Disziplinarvorgesetzten bei Strafverfahren gegen Soldaten der Bundeswehr

Nr. 23, 24, 26:

Freie Berufe

Verpflichtet zur Mitteilung an Aufsichtsorgane bei Strafverfahren gegen Angehörige freier Berufe: Rechtsanwälte, Ärzte, Architekten usw.

Nr. 31 – 36:

Jugendliche

Verpflichtet zur Mitteilung an den Vormundschaftsrichter, die JGH, die Schule, den gesetzlichen Vertreter sowie das Jugendamt bei Strafverfahren gegen oder zum Schutz von Jugendlichen; Jugendgerichtshilfe ist zuständig

Nr. 42:

Ausländer

Verpflichtet zur Mitteilung an die Ausländerbehörde in Strafsachen gegen Ausländer

Nr. 45:

Verkehrssachen

Verpflichtet nur noch in Ausnahmefällen (siehe Abs. 2) zur Mitteilung in Straßenverkehrssachen an die nach § 68 I 2 StVZO zuständige Verwaltungsbehörde (Straßenverkehrsamt), Verstoß gegen das BtMG, Eignung zur Führung von Kraftfahrzeugen, MPU usw.

Jedoch müssen Sie auch damit rechnen, dass Arbeitgeber bei der Einstellung regelmäßig nach Vorstrafen fragen werden. Dies gilt insbesondere bei sensiblen Arbeitsbereichen (z.B. einer Bank). 

 

Woher bekomme ich ein polizeiliches Führungszeugnis (insb. bei der Stadt Essen)?

Aussteller des polizeilichen Führungszeugnisses ist das Bundeszentralregister in Berlin.

Beantragt werden kann das Zeugnis bei den jeweiligen Einwohnermeldeämtern der Stadt Essen. Näheres entnehmen Sie bitte http://www.essen.de

Nähere Informationen zum Thema Führungszeugnis bringen Sie auch unter http://www.bundeszentralregister.de  in Erfahrung.

 

Im Zweifel kontaktieren Sie mich als Strafverteidiger, um sich beraten zu lassen:

Rechtsanwalt Clemens Louis:

Telefon:    0201 - 310 460 - 0

Lassen Sie es nicht erst zu einer Eintragung kommen.

Für Ihre Verteidigung benötigen wir folgende Informationen: 

E-Mail-Scan, Post, bzw. Fax eines Fragebogen Neumandant und einer Vollmacht an unserer Kanzlei: 0201 - 310 460 - 20 oder 18 bzw. info@rechtsanwalt-louis.de:

Hier Downloaden:

Fragebogen Neumandant

Vollmacht

Der Fragebogen Neumandant dient der Anlegung  der Akte durch unser Sekretariat. Die Vollmacht ist erforderlich, um Ihre Ermittlungsakte anzufordern und Ihre Verteidigung anzuzeigen. 

Lassen Sie sich durch Louis ♦ Michaelis umfassend beraten und vertreten: Bundesweite Strafverteidigung

Rechtsanwalt Clemens Louis wurde bei der Staatsanwaltschaft Essen in der Abteilung für Wirtschaftskriminalität ausgebildet. Schwerpunkte im nationalen und internationalen Strafrecht und Strafprozessrecht sind der Baustein für Ihre optimale Verteidigung im Strafverfahren und im Ermittlungsverfahren.

Frau Rechtsanwältin Heike Michaelis wurde unter anderem bei der Kriminalpolizei Offenbach am Main und der Staatsanwaltschaft Essen ausgebildet.

Zusammen bieten wir Ihnen einen Synergieeffekt, welcher Ihrem Problem gerecht wird. Strafverteidigung und wirtschaftliches Verständnis aus einer Hand.

Vorab dürfen wir Ihnen Auszüge aus unseren Erfahrungen bieten. Wir vertreten Mandanten vor dem Amtsgericht, dem Schöffengericht und dem Landgericht Essen, Duisburg, Dortmund, Düsseldorf, Krefeld, Unna, Hagen, Kleve, Oberhausen, Mülheim, Münster, Mülheim, Gelsenkirchen u.a.

Auf Anfrage werden wir selbstverständlich auch an anderen Amts- und Landgerichten, bundesweit und als Pflichtverteidiger tätig. Wir legen Wert auf Genauigkeit, auf Auswertung Ihrer Akten und auf eine dienstleistungsorientierte Betreuung Ihrer Person. Besuchen Sie unsere Kanzlei oder lassen Sie sich telefonisch bzw. via E-Mail beraten.

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