Schwerer Hausfriedensbruch, § 124 StGB

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Wann mache ich mich wegen schweren Hausfriedensbruch strafbar?

Einen schweren Hausfriedensbruch begehen Sie, wenn sich eine Menschenmenge öffentlich zusammenrottet und in der Absicht, Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen mit vereinten Kräften zu begehen, in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, so wird jeder, welcher an diesen Handlungen teilnimmt, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Dies regelt § 124 Strafgesetzbuch. Nach der Rechtsprechung kann für das Tatbestandsmerkmal Menschenmenge bereits eine Anzahl von zehn Personen ausreichen.

Während der (schwere) Landfriedensbruch eine hohe Praxisrelevanz hat, so kommt der der schwere Hausfriedensbruch in der Praxis nur sehr selten vor.

Nach § 123 Strafgesetzbuch wird bestraft,

wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt.

Das Gesetz sieht zwei Tatalternativen vor; Das widerrechtliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten oder das unbefugte Verweilen.

Wie hoch kann ich für schweren Hausfriedensbruch bestraft werden?

Das Gesetz sieht Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor.