Unterschlagung

Wann begehe ich eine Unterschlagung?

Eine Unterschlagung begehen Sie, wenn Sie eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignen. Dies regelt § 246 Strafgesetzbuch.

Wie hoch kann ich bestraft werden?

Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, um ein optimales Ergebnis – vielleicht sogar eine Einstellung des Verfahrens – zu erwirken. Ich verteidige Sie auch als Pflichtverteidiger, wenn die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vorliegen.

Was ist der Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung?

Bei einem Diebstahl müssen Sie die Sache „wegnehmen“. Wegnehmen ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams.

Bei der Unterschlagung haben Sie die Sache schon in Ihrem Gewahrsam. Demnach brauchen Sie diesen nicht erst zu brechen, um neuen zu begründen.

Hier wird deutlich, dass der Diebstahl auch eine höhere kriminelle Energie voraussetzt. Dies macht sich auch im Strafrahmen bemerkbar, da Diebstahl auch eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren nach sich ziehen kann (Unterschlagung: drei Jahre).

Wann eigne ich mir eine Sache zu?

Eine Zueignung ist die Begründung des Eigenbesitzes an einer Sache mit dem Willen, sie als Eigentümer zu nutzen (Aneignung), unter Ausschluss des Berechtigten (Enteignung).

Was ist eine „fremde, bewegliche Sache“

Fremd ist eine Sache, die nicht im Alleineigentum des Täters steht. Beweglich ist jede Sache, die tatsächlich fortgeschafft werden kann. Sachen sind körperliche Gegenstände.

Unterschlagung von Kfz. Ein häufiges Delikt?

In 2005 wurden ca. 9000 Fälle von Unterschlagung von Kraftfahrzeugen in Deutschland registriert. Bei der polizeilichen Kriminalitätsstatistik handelt es sich um ein Delikt, welches hervorgehoben wird.

Meist handelt es sich dabei um Mietwagen, welche nicht an den Autovermieter zurückgegeben werden. Oft werden diese Fahrzeuge sodann ins Ausland verbracht.