Lohnwucher

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Arbeitsstrafrecht

  • Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
  • Schwarzarbeit und Verstoß gegen das SchwarzArbG (§ 404 I SGB III)
  • Verstoß gegen das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) (§§15, 15a AÜG)
  • Lohnwucher (§ 291 I S. 1 StGB)
  • Steuerstrafrecht (§§ 370, 370a AO)

Was tun, wenn Sie die Polizei, der BGS, Zoll oder die Steuerfahndung aufsucht?

Nehmen Sie die Sachlage ernst, wenn die Beamten Sie aufsuchen, denn in der Regel werden Sie zu Vorladungen schriftlich gebeten. Sie sollten mit den Beamten klären, ob Sie als Zeuge oder Beschuldigter vor Ort vernommen werden sollen. Sollten Sie als Beschuldigter vernommen werden, dann haben Sie das Recht, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Hiervon sollten Sie Gebrauch machen.

Außer Ihre Personalien zu benennen (hierzu sind Sie verpflichtet), sollten Sie den Beamten gegenüber keine Angaben machen. Schalten Sie sodann umgehend einen Rechtsanwalt ein. Sollten Sie sich jedoch äußern, dann wird dieses von den Beamten protokolliert und später als Beweismittel gegen Sie verwendet werden können. Dies sollten Sie verhindern und sich zunächst über einen Rechtsanwalt über den Sachstand und die Rechtslage informieren.

Wann droht mir eine Hausdurchsuchung?

Die Staatsanwaltschaft und ermittelnde Beamte schlagen meist am frühen Morgen (gegen 7:00h) zu. Jedoch gelten folgende gesetzlich festgelegte Durchsuchungszeiten: Vom 01.04. bis 30.09. von 4.00h bis 21.00h und im Winter vom 01.10. bis 31.03. von 6.00h bis 21h Uhr. Außerhalb dieser Zeiten darf durchsucht werden, aber dies muss vom Amtsgericht gesondert angeordnet werden. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf.

Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?

Unvermittelt stehen die ermittelnden Beamten, Staatsanwalt und ein Vertreter der Stadt vor Ihrer Tür. Gesucht wird nach Beweismitteln. Seien Sie nicht verwundert, wenn auch ein Hund zugegen ist. Drogenspürhunde sollen Rauschgift finden und werden dies im Zweifel auch. Gehen Sie davon aus, dass eine Hausdurchsuchung nicht ohne Grund erfolgt, das diese einen erheblichen Einschnitt in Ihre Privatsphäre bedeutet.

Öffnen Sie die Türe, denn sonst wird ein Schlüsseldienst dies für Sie erledigen. Jedoch befolgen Sie die nachstehenden Regeln und Sie verschlimmern nicht noch die Situation.

Die Staatsanwaltschaft wird Ihnen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Inhaltlich steht im Durchsuchungsbefehl, gegen wen sich das Ermittlungsverfahren richtet, an welchem Ort durchsucht werden soll, ob ein bestimmtes oder generelles Beweismittel aufgefunden werden soll.

Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

Widerstand gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme gefundener Gegenstände ist in aller Regel sinnlos. Sie sind jedoch lediglich dazu verpflichtet, die Maßnahme zu dulden. Eine Mitwirkungspflicht oder Auskunftspflicht besteht nicht. Verhalten Sie sich demnach kooperativ und höflich. Bedenken Sie, dass die Beamten im Zweifel auch nur Ihre Arbeit leisten.

Sollten Sie nicht selbst Beschuldigter des Ermittlungsverfahrens sein (sog. Drittdurchsuchung), dann händigen Sie das Beweismittel (meist Schriftstück) aus. Dies verhindert Zufallsfunde. Bestehen Sie darauf, dass nur der Staatsanwalt das Beweismittel liest, denn es muss gesondert im Durchsuchungsbeschluss bestimmt sein, dass auch Polizeibeamte zur Kenntnisnahme befugt sind. Lassen Sie sich eine Kopie des Durchsuchungsbeschlusses und eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls geben.

Was mache ich nach einer Hausdurchsuchung?

Konsultieren Sie mich. Ich werde überprüfen, ob gegen den Durchsuchungsbeschluss eine Beschwerde zum Landgericht in Betracht kommt, oder welches weitere Vorgehen zu bestimmen ist. Meist ist die Hausdurchsuchung das Erwachen, dass gegen Sie schon eine ganze Zeit ermittelt wurde. Vielleicht wurde Ihr Telefon abgehört.

Gehen Sie jedenfalls davon aus, dass Sie nunmehr im Kreuzfeuer der Ermittlungen stehen. Ein Verteidiger ist demnach unabdingbar, denn er wird durch die Einholung der Akten, Ihnen von dem Stand der Ermittlungen gegen Sie berichten können. Nachstehend finden Sie meine Telefonnummer in Notfällen, um Ihnen sofort helfen zu können.

Bei einer Hausdurchsuchung werden erfahrungsgemäß folgende Gegenstände sichergestellt: Handy, Dealergeld, Drogen, Feinwaage, Verpackungsmaterial, CDs, Computer, Waffen und ähnliche Gegenstände.