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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis

Bismarckstr. 7  45128 Essen     

Tel:            0201 - 310 460 - 0  Fax:            0201 - 310 460 - 20

info@rechtsanwalt-louis.de www.rechtsanwalt-louis.de www.strafverteidiger-louis.de

Bundesweite Strafverteidigung an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland

E- Mail Anfragen werden binnen 12 Stunden beantwortet

Pflichtverteidiger auf Anfrage

 

   Deutschland         USA

German Criminal Defence Lawyer and Member in the Council of the Bars and Law Societies of the European Union

RA Louis ist Mitglied:

Anwaltsverein Essen

 

Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB

           Ermittlungsverfahren - Strafverfahren - Beschuldigtenvernehmung

 

 L o u i s &  M i c h a e l i s

  Bundesweite Strafverteidigung

  Bismarckstr. 7 (Kanzlei am Bismarckplatz)

  45128 Essen

  Telefon:  0201 - 310 460 - 0

  Fax:         0201 - 310 460 - 20

  E-Mail:    info@rechtsanwalt-louis.de

  Internet:   http://www.rechtsanwalt-louis.de

 

Louis •  Michaelis: Bundesweite Strafverteidigung bei einer Vorladung bzw. einem Strafverfahren:

Als bundesweite Strafrechtskanzlei für die Verteidigung von Misshandlung von Schutzbefohlnen dürfen wir Ihnen unsere bundesweite Dienstleistung anbieten. In vielen Fällen erwirken wir eine Einstellung Ihres Verfahrens. Diskret und mit Erfolg koordinieren wir Ihr Verfahren, egal wo Sie wohnen. Sofort zeigen wir Ihre Verteidigung an und beantragen Akteneinsicht. Durch eine Verteidigerschrift, welche wir gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft abgeben, erwirken wir meist, dass Sie nicht vorbestraft werden. Beratungen erfolgen per E-Mail, telefonisch und natürlich vor Ort in unseren Kanzleiräumen.

Ihr Mehrwert ist, dass wir im Zweifel eine auswärtige Kanzlei sind, welche auf fundierte Erfahrungen, von Ingolstadt bis Schwerin, zurückgreift und sich mit den Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft gnadenlos auseinandersetzt. Wir fertigen für Sie Verteidigerschriften an, welche die modernste Rechtsprechung, die modernsten Erkenntnisse aus der Psychologie, Ihre Lebensgeschichte und Ihre Einlassung verschmelzen lassen, um Ihre Verteidigung zu gestalten. Wir stellen schon im Ermittlungsverfahren Beweisanträge, einen Antrag auf Erstellung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens der Zeugin und wehren uns gegebenenfalls gegen die Anklageschrift.

Ihre Verteidigung durch Louis •  Michaelis

Für Ihre Verteidigung benötigen wir folgende Informationen: 

E-Mail-Scan, Post, bzw. Fax eines Fragebogen Neumandant und einer Vollmacht an unserer Kanzlei: 0201 - 310 460 - 20 oder 18 bzw. info@rechtsanwalt-louis.de:

Hier Downloaden:

Fragebogen Neumandant

Vollmacht

Der Fragebogen Neumandant dient Anlegung der Akte durch unser Sekretariat. Die Vollmacht ist erforderlich, um Ihre Ermittlungsakte anzufordern und Ihre Verteidigung anzuzeigen. 

Bitte überlassen Sie mir auch den Durchsuchungsbefehl, Durchsuchungsbeschuss sowie die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, soweit vorhanden.

Noch am gleichen Tag wird Ihre Verteidigung angezeigt und Ihre Ermittlungsakte angefordert.

Ich halte mit Ihnen Rücksprache, wenn Ihre Ermittlungsakte eingetroffen ist. Sodann fertige ich eine Verteidigerschrift für Sie an. welche ich an die zuständige Staatsanwaltschaft schicke. In dieser Verteidigerschrift beantrage ich, dass Ihr Verfahren eingestellt wird. Ich setze mich auch mit dem zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft in Verbindung, um Ihren Fall zu besprechen.

Wir bieten diesen Dienst als Komplettpreis bundesweit an. Dies ist uns möglich, weil wir auf die Erfahrung, welche wir aus unzähligen anderen Fällen gewonnen haben, zurückgreifen.

Um Ihre optimale Verteidigung zu gewährleisten, ist es selbstredend, dass Sie mich jederzeit anrufen können, um Ihre Vertretung zu planen. Ich sehe unserem Gespräch entgegen und werde Ihnen in diesem sämtliche Fragen, welche Sie haben, beantworten. Natürlich geschieht dies auch diskret über E-Mail, wenn Sie dies wünschen. Sollten Sie aus dem Ruhrgebiet bzw. NRW kommen, dann würde ich mich freuen, wenn ich Sie in unseren Kanzleiräumen willkommen heißen darf.

Ich werde Sie - ohne Rückfragen - verteidigen. Ich bin dafür da, Ihr Problem zu lösen, nichts mehr.  Ich bin überzeugt von meinen Mandanten. Stellen Sie sich vor wie es ist, Vertrauen zu Ihrem Verteidiger zu haben und diesen schlaflosen Nächten und Träumen endlich ein Ende zu setzen. Das wäre dann meine Dienstleistung.

Vorab würden wir Ihnen gerne nachstehende Informationen bieten, um Sie an unserem Erfahrungsschatz teilhaben zu lassen:

 

    Wie ein Schachspiel:

    "zielsicher, schonend abwägend,

      immer das Ziel im Blick

      verteidigen wir mit Herz und Verstand"

 

 

Wann mache ich mich wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen strafbar?

Wenn ich eine Person unter achtzehn Jahren oder eine wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Person, die

   1. meiner Fürsorge oder Obhut untersteht,

   2. meinem Hausstand angehört,

   3. von dem Fürsorgepflichtigen meiner Gewalt überlassen worden oder

   4. mir im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist,

quäle oder roh misshandele, oder ich durch böswillige Vernachlässigung meiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädige.

Was bedeutet "Quälen", was "Roh"?

"Quälen" bedeutet das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender Schmerzen, wobei dieses Tatbestandsmerkmal typischerweise durch Vornahme mehrerer Handlungen verwirklicht wird und gerade die ständige Wiederholung für sich den besonderen Unrechtsgehalt dieser Form der Körperverletzung auszeichnet.

"Roh" ist eine Misshandlung im Sinne des Tatbestandes, wenn sie aus einer gefühllosen gegen die Leiden des Opfers gleichgültigen Gesinnung heraus erfolgt, wobei die Gefühllosigkeit keine dauernde Charaktereigenschaft zu sein braucht und deshalb das Merkmal "roh" auch das "Wie" der Misshandlung betrifft.

Bei der Frage, ob das Misshandeln "roh" ist, sind vor allem die Schwere des drohenden körperlichen Angriffes auf das hilflose Opfer (z.B. Kleinkind), in der sich die gefühllose, fremde Leiden missachtende Gesinnung widerspiegelt, aber auch die Persönlichkeit des Täters und dessen Motivation von Bedeutung.

Ein Säugling wird misshandelt. Welche Besonderheit kann sich hieraus ergeben?

Angesichts des überragenden Rechtsguts der körperlichen Unversehrtheit eines Menschen sind an die Eltern höchste Anforderungen in ihrer Stellung als Beschützergaranten zu stellen, insbesondere wenn es sich bei dem Opfer um einen völlig wehr- und hilflosen Säugling handelt.

Spätestens von dem Zeitpunkt an, von dem Eltern erstmals Kenntnis von der Misshandlung durch den jeweils anderen Elternteil haben, müssen sie umgehend geeignete Maßnahmen ergreifen, um weiter drohende Übergriffe von dem Kind abzuwenden
 

Wie kann ich für die Misshandlung von Schutzbefohlenen bestraft werden?

Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

Der Versuch ist strafbar.

Warum sollte ich unbedingt einen Strafverteidiger einschalten, wenn ein Ermittlungsverfahren wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen eingeleitet wird?

Bedenken Sie, dass es hier nicht mehr um die Frage einer Geldstrafe geht.

Deshalb sollten Sie sich unbedingt eines Verteidigers, welcher Erfahrung mit solchen Verfahren hat, bedienen. Ich werde Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob eine Einstellung des Verfahrens (z.B. gegen eine Geldauflage) in Betracht kommen könnte. Sollte diese Möglichkeit nicht realistisch sein, dann kann ich erwirken, dass die Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt wird.

Ich vertrete Sie bundesweit vor allen Amts- und Landgerichten.

Gerichte werden, wenn es um die Misshandlung von Kindern geht, regelmäßig zu drastischen Strafen greifen. Lassen Sie sich früh im Verfahren einen Termin zu geben, um sich über mich zu dem Vorwurf zu äußern.

Wie kommt es regelmäßig zu der Anzeige von Missbrauch von Schutzbefohlenen.

Der Nachbar, das Jugendamt, die Polizei, die Eltern, der Ehepartner bei einem Scheidung  sind häufige Anzeigeerstatter.

Sie stellen Strafanzeige gegen Sie und Sie müssen sich nun gegenüber der Staatsanwaltschaft in Bezug auf den Vorwurf verantworten. Bedenken Sie, dass einem Ermittlungsverfahren lediglich ein Anfangsverdacht zu Grunde liegt. Diese muss sich nicht bestätigen.

Vielmehr stellt sich in einer guten Zahl von Verfahren heraus, dass es sich auch um Falschanschuldigungen und Racheakte handeln kann. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in einem solchen Fall meine Recherchen, welche in anstelle, dazu führen können, dass sich die Anschuldigungen nicht in einer späteren Anklageschrift wiederfinden.

Wann ist die Misshandlung von Schutzbefohlenen ein Verbrechen?

Wenn der Täter die schutzbefohlene Person durch die Tat in die Gefahr

   1. des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder

   2. einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung

bringt.

Mit welcher Bestrafung habe ich in diesem Fall zu rechnen?

Mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. 

In diesem Fall muss Ihnen zwingend ein Pflichtverteidiger für Ihr Strafverfahren beigeordnet werden, um Sie in der Hauptverhandlung zu verteidigen. Nach Rücksprache kann ich Sie auch als Pflichtverteidiger verteidigen. Das Gericht wird folgendes bestimmen:

"Ihnen soll ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Sie können binnen einer Woche einen - Essener - Anwalt Ihrer Wahl benennen. Anderenfalls wird das Gericht von Amts wegen Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnen."

Dann sollten Sie sich mit mir in Verbindung setzen, denn ich vertrete regelmäßig Mandanten vor Amts- und Landgerichten Essen, im gesamten Ruhrgebiet und auch bundesweit als Pflichtverteidiger. Erfolgreich, wie die Praxis zeigt: Einstellung und Freispruch können das Ergebnis sein.

Die Frage, ob Sie mich als Pflichtverteidiger „beiordnen“ lassen können, erfragen Sie einfach telefonisch bei mir und ich leite bei Bedarf einen Antrag an das zuständige Gericht weiter. Ein Anruf aus dem deutsche Festnetz: 0201 - 310 460 - 0 ist Ihr Einsatz.

Sollten Sie jedoch das Gericht entscheiden lassen, wer Ihr Verteidiger sein soll, sollten Sie sich später nicht ärgern, wenn Sie mit diesem unzufrieden sind. Bedenken Sie auch, dass Sie einen Pflichtverteidiger nur in großen Ausnahmen (z.B. bei einem Vertrauensbruch) wechseln können.

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren und Strafverfahren ab?

Die Polizei ermittelt im Namen der Staatsanwaltschaft bei einem Anfangverdacht einer Straftat. In dem „Ermittlungsverfahren“ muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Zeugen sind zu verhören.  Kurz: Es wird be- und entlastend ermittelt. Ich zeige Ihre Verteidigung an, teile der Polizei mit, dass Sie den Vernehmungstermin nicht wahrnehmen werden und bitte darum, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Nach Beendigung der Ermittlungen schickt die Polizei die Ermittlungsakte an die zuständige Staatsanwaltschaft. Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und die Anordnung der Untersuchungshaft werden durch das Amtsgericht angeordnet (Richtervorbehalt).

Jetzt bekomme ich als Strafverteidiger endlich die Ermittlungsakte durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Nachdem ich mit Ihnen den Inhalt der Akten besprochen habe, schreibe ich eine Einlassung für Sie und lenke damit die Art der Erledigung des Verfahrens.

Sodann muss die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren in irgendeiner Weise beenden. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Polizei, welche ihr in Form der Ermittlungsakte vorliegen, und meiner Einlassung klagt sie die Tat an, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Wenn dieser nicht besteht, also ein Freispruch wahrscheinlicher als eine Verurteilung ist,  stellt sie die Tat nach § 170 II StPO ein.

Wenn der Verstoß gering ist bzw. ein Erstverstoß vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt (auch gegen eine Auflage) ebenfalls einstellen, § 153 I StPO. (Bei einer guten Prozentzahl meiner Verfahren ist dies der Fall, z.B. Einstellung wg. Geringfügigkeit gegen Geldauflage).

Sie kann die Sache auch durch einen Strafbefehl, also quasi durch ein Urteil ohne eine Hauptverhandlung, erledigen.

Damit ist das Ermittlungsverfahren und der Status des Mandanten als „Beschuldiger“, egal welche Form der Erledigung vorliegt, beendet.

Verteidiger: Hier berate ich meinem Mandanten, sage für ihn die Beschuldigtenvernehmung ab. Unser Erstschreiben „blockiert“ den Kontakt der Polizei zum Mandanten. Die Polizei muss dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten (sie ist Herrin im Ermittlungsverfahren) und erteilt mir Akteneinsicht. Der Mandant wird mit dem Inhalt konfrontiert und ich schreibe dann eine sog. Verteidigerschrift, also eine Einlassung für den Mandanten (Einlassung zur Tat und Worte zu seinem Leben und eine Vorstellung, was die Verteidigung gerne hätte.

Soweit das Verfahren nicht im Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, wird die Anklageschrift oder der Strafbefehl dem Amts- oder Landgericht durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Der Mandant ist nunmehr „Angeschuldigter in einem Strafverfahren“.

In diesem „Zwischenverfahren“ stellt der Richter die Anklage dem Verteidiger und seinem Mandanten zu. Der Verteidiger hat nunmehr die Möglichkeit, Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens, also gegen die Hauptverhandlung, vorzubringen: Ist die Anklage formell rechtmäßig? Besteht hinreichender Tatverdacht? Sollen noch Beweise oder Zeugen benannt werden?

Verteidiger: Ich kann eine Eröffnung verhindern und Absprachen mit dem Richter und der Staatsanwaltschaft über das Strafmaß treffen. Hier bereite ich auch meine Mandanten auf die Hauptverhandlung vor. Gegebenfalls kann mich das Gericht als Pflichtverteidiger beiordnen, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen.

Die Hauptverhandlung wird auch „Hauptverfahren“ genannt. Nach dem ergangenem Urteil in der Hauptverhandlung können ggf. Rechtsmittel (Berufung oder Revision) eingelegt oder Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Sobald der Rechtsmittelverzicht erklärt wird, ist das Urteil rechtskräftig.

 

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