Bevor Ihnen das Gericht einen Rechtsanwalt beiordnet, der Ihnen möglicherweise
nicht genehm ist beziehungsweise nicht auf Strafrecht spezialisiert ist, dann
wenden Sie sich an unsere Kanzlei. Rufen Sie uns einfach unter 0201 - 310 - 4600
an und mein Sekretariat organisiert die weiteren Schritte für Sie.
mittels Fax bzw. E - Mailscan zukommen lassen, um Ihre Verteidigung als
Pflichtverteidiger abzusichern. Wir zeigen noch am gleichen Tag Ihre
Verteidigung als Pflichtverteidiger an.
Sodann besprechen wir das weitere Vorgehen telefonisch bzw. in einer
persönlichen Beratung.
Informationen zu Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis
Clemens Louis wurde in München geboren. Er verbrachte fünf Jahre in
Tokio und weitere fünf in Richmond, Virginia (USA), bevor er nach dem Besuch des
Gymnasiums am Stoppenberg in Essen seine Hochschulreife erlangte und seine
Studien der Rechte aufnahm. Clemens Louis studierte an der Rheinischen
Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Ferner nahm er ein Auslandsstudium an
der University of Malta auf. Bereits während seines Studiums legte Clemens Louis
einen wesentlichen Schwerpunkt auf das Strafrecht und insbesondere auch durch
sein Auslandsstudium auf das internationale Strafrecht.
Zu seinen praktischen Ausbildungsstationen während des
Studiums zählen der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, die Rechtsabteilung der
Aral AG in Bochum, sowie die Kanzlei Jenewein und Schneider in München. Sein
erstes Staatsexamen legte er am Oberlandesgericht Köln ab. Seine Referendarzeit
absolvierte Herr Louis am Oberlandesgericht Hamm. Während der Referendarzeit war
er unter anderem in der Kanzlei Jung, Jordan, Rüsken in Essen tätig. 2005 legte
Herr Louis seine zweite juristische Staatsprüfung ab und erwarb die Zulassung
als Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Clemens Louis ist vor allen
Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
Herr Louis ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im
Essener Anwaltsverein. Hierdurch erhält der Jurist stets die neuesten
Informationen zur Entwicklung der Rechtssprechung.
An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristin insbesondere der
persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von
Lösungsmöglichkeiten. Ständige Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig. Nach der
Überzeugung des Rechtsanwaltes bedarf es einer über die fachkompetente Beratung
hinausgehenden Betreuung, bei der sich der Mandant mitgenommen fühlt und sein
Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.
Rechtsanwalt Louis korrespondiert in Englisch, Französisch
und Japanisch.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Clemens Louis berät und
vertritt Sie im Strafrecht, Strafverfahrensrecht, Verkehrsstrafrecht,
Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Arztstrafrecht,
Ausländerstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und
Jugendstrafrecht. Wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte bilden Delikte wie
Körperverletzung, Betrug, Bedrohung, Nötigung, Hehlerei, Verstoß gegen das BtMG,
Brandstiftung, Drogen am Steuer, Raub, Computerbetrug, Diebstahl, Erpressung,
Falschaussage, Meineid, fahrlässige Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in
den Straßenverkehr, Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung,
Freiheitsberaubung, Meineid, räuberischer Diebstahl, Sachbeschädigung,
Strafvereitelung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, Beleidigung,
Urkundenfälschung, sexueller Missbrauch von Kindern, Mord, Verstoß gegen das
Waffengesetz, Vortäuschung einer Straftat, Widerstand gegen einen
Vollstreckungsbeamten, Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis,
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Schwarzarbeit.
Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz:
Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten!
• Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche
Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten?
• Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt?
• Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde?
• Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht?
• Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten?
Dann ist es höchste Zeit, einen Strafverteidiger
einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei
Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage
Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.
Machen Sie keine Angaben, ohne zumindest vorher anwaltliche
Beratung einzuholen. Es besteht keine Verpflichtung, Ladungen der Polizei zur
Abgabe einer Aussage Folge zu leisten, nur Ladungen von Gericht und Staatsanwalt
sind verpflichtend. Auch hier besteht aber für den Beschuldigten nur eine
Pflicht zum Erscheinen, nicht zur Aussage! Nachteilige Folgen “unglücklicher
Aussagen” lassen sich im gesamten weiteren Verfahren kaum mehr beheben. Die
Angst, aus einer anfangs verweigerten Aussage könnte eine Art
“Schuldeingeständnis” hergeleitet werden (“Wer nichts zu verbergen hat, kann
ohne Sorgen aussagen.”) ist völlig unbegründet. Niemand wird aus der
Inanspruchnahme eines der grundlegendsten Rechte des Beschuldigten im
Ermittlungsverfahren irgendwelche nachteiligen Schlüsse ziehen.
Holen Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt eines gegen Sie
gerichteten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens anwaltlichen Rat ein. Je
früher dies erfolgt, umso höher sind die Aussichten, den Gang des Verfahrens in
Ihrem Sinne zu beeinflussen. Im ungünstigsten Fall erfolgt die Kenntnis, dass
gegen einen ermittelt wird, gleichzeitig mit einer Verhaftung. Wenn es um die
persönliche Freiheit geht, ist es nachvollziehbar und verständlich, dass alles
daran gesetzt wird, eine rasche Freilassung zu erwirken. In der konkreten
Situation liegt es nahe, die Situation durch eine Aussage zu “retten”. Dies ist,
von wenigen Ausnahmen abgesehen, die absolut falsche Reaktion; auch hier gilt:
Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!
Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im
Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das
Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Louis. Er kann durch frühzeitige
Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des
Verfahrens nehmen. Halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in
den Händen — vertrauen Sie auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Clemens
Louis. Er wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen.
Im Betäubungsmittelrecht hat sich ein “Strafrecht im
Strafrecht” entwickelt, in dem die Einbeziehung der Rechtsprechung und die
richtige Verteidigungsstrategie entscheidend für den Verfahrensausgang ist. Mehr
noch als in sonstigen Verfahren ist der Grundsatz, dass keinerlei Angaben ohne
vorherige anwaltliche Beratung gemacht werden sollten, hier für ein
entsprechendes Ergebnis von entscheidender Bedeutung. Als Beispiel sei die
Rechtsprechung zu den sogenannten “Bewertungseinheiten” genannt, wonach im Falle
des Handeltreibens aus einem bestehenden Vorrat, dies rechtlich als eine Handlung
zu bewerten ist. Auch besteht in einer sinnvollen Inanspruchnahme des § 31 BtMG
eine Möglichkeit zur Verfahrensbeeinflussung, die jedoch nur im Einzelfall und nach
sorgfältiger Abwägung eingesetzt werden sollte.
Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und
Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in
Flensburg und einem Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen
Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin
überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in
Flensburg zu vermeiden. Bei Rechtsanwalt Clemens Louis finden die Betroffenen
kompetente Beratung.
Aber auch im Falle einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe haben
Sie Rechte, die Clemens Louis für Sie wahrt und umsetzt. Dazu gehören Fragen zur
Planung des Vollzugs, zu Unterbringung, Schriftwechsel, Disziplinarmaßnahmen
oder zu Arbeit und möglichen Ausbildungen und Weiterbildungen. Bei der
Inanspruchnahme Ihrer Rechtsbehelfe werden Sie von Herrn Louis unterstützt, der
in diesem Bereich fundierte Erfahrung vorweisen kann.
Im Übrigen vertritt Sie Rechtsanwalt Louis auch in
strafrechtlichen Revisionsverfahren. Das Wesen der Revision besteht im
grundsätzlichen Ausschluss der Tatsachenfeststellung von der Überprüfung durch
das Rechtsmittelgericht. Das Verfassen einer Revision ist ein komplizierter
Vorgang. Unerlässlich sind hierfür die fundierte Kenntnis der entsprechenden
Fachliteratur, der aktuellen Rechtsprechung sowie schlicht eine langjährige
Erfahrung in der Analyse von Urteilen. Die praktische Erfahrung und das
Engagement von Strafverteidiger Louis sind schließlich die Grundlage für Ihren
Erfolg
Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
Im einzelnen
wird ein Pflichtverteidiger bestellt:
- bei einer
schweren Straftat: Verbrechen (z.B.: Raub, Verstoß gegen das BtMG)
- wenn ein Bewährungswiderruf droht
(Sie stehen unter laufender Bewährung)
- wenn Sie länger als 3 Monate
im Gefängnis sitzen
- bei einer
schwierigen Sach- und Rechtslage
- bei
Verteidigungsunfähigkeit des Angeklagten
Wie kann ich Rechtsanwalt
Clemens Louis als Pflichtverteidiger beiordnen lassen?
"Ihnen soll ein
Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Sie können binnen einer Woche einen Anwalt Ihrer Wahl benennen. Anderenfalls wird das Gericht von Amts
wegen Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnen."
Sollten Sie diesen Satz lesen,
dann setzen Sie sich mit mir
in Verbindung.
Ich vertrete regelmäßig
Mandanten vor Amts- und Landgerichten als Pflichtverteidiger.
Klicken Sie nachfolgenden Link
an und ich werde sofort den entsprechenden Antrag an das zuständige Gericht
stellen. Sodann erfolgt Akteneinsicht durch meine Kanzlei, eine umfassende
Beratung sowie eine Vertretung in der Hauptverhandlung.
Hier ein paar
Informationen zu einzelnen Straftaten, zum Ermittlungsverfahren und
Strafverfahren, den Rechtsmitteln und was Sie noch wissen müssen und sollten: