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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis Bismarckstr. 7 45128 Essen Tel: 0201 - 310 460 - 0 Fax: 0201 - 310 460 - 20 info@rechtsanwalt-louis.de www.rechtsanwalt-louis.de www.strafverteidiger-louis.de Bundesweite Strafverteidigung an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland E- Mail Anfragen werden binnen 12 Stunden beantwortet Pflichtverteidiger auf Anfrage
German Criminal Defence Lawyer and Member in the Council of the Bars and Law Societies of the European Union RA Louis ist Mitglied:
Anwaltsverein Essen
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Raub und Räuberische Erpressung, - §§ 249, 250, 251, 255 - Ermittlungsverfahren - Strafverfahren - Beschuldigtenvernehmung
L o u i s & M i c h a e l i s Bundesweite Strafverteidigung Bismarckstr. 7 (Kanzlei am Bismarckplatz) 45128 Essen Telefon: 0201 - 310 460 - 0 Fax: 0201 - 310 460 - 20 E-Mail: info@rechtsanwalt-louis.de Internet: http://www.rechtsanwalt-louis.de
Strafverteidiger bei Raub, schwerem Raub und räuberischen Diebstahl für NRW und das Bundesbiet Als Kanzlei für Strafrecht in NRW, vertrete ich regelmäßig Mandanten vor dem Amtsgericht und Landgericht Essen, Bochum, Oberhausen, Kleve, Duisburg, Dortmund und anderen Städten u.a. aus dem Ruhrgebiet. Bundesweit und als Pflichtverteidiger verteidige ich Sie nach Absprache. Raub ist ein Verbrechen. Bei einem Raubvorwurf reden wir über eine Freiheitsstrafe, welche im Zweifel noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn Sie engagiert verteidigt werden. Grund genug, sich eines Verteidigers zu bedienen, welcher Sie umfassend berät, Ihre Ermittlungsakte auswertet und Sie gewinnbringend in der Hauptverhandlung vertritt. Diese Ansprüche stelle ich an mich. Wir haben die nötige Kompetenz, um Ihr Verfahren zu leiten, da wir bereits unzählige Mandanten mit diesem Vorwurf erfolgreich vor dem Amtsgericht und dem Landgericht vertreten haben. Ob Jugendlicher oder Erwachsener, nehmen Sie Kontakt mit mir auf, um Ihre Verteidigung anzuzeigen und Sie zu vertreten. Vorab wollten wir Ihnen jedoch Informationen geben, welche für Sie hilfreich sein werden: Wann begehe Sie einen Raub? Wen Sie mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnehmen, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Raub ist also Diebstahl mit Gewaltanwendung oder Drohung. Wegnahme bedeutet Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams. Die Wegnahme muss durch eine Nötigungshandlung im Sinne von Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben erfolgen. Gewalt ist der physisch vermittelte Zwang zur Überwindung eines geleisteten oder erwarteten Widerstandes. Dabei sollen auch psychisch vermittelte Zwangseinwirkungen ausreichen. Drohung ist das Inaussichtstellen eines Übels, dessen Verwirklichung davon abhängen soll, dass der Bedrohte nicht nach dem Willen des Täters reagiert und auf dessen Eintritt der Täter Einfluss zu haben vorgibt. Wie werde ich für Raub bestraft? Raub ist ein Verbrechen und wird mit nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft. Nur in Ausnahmefällen – bei der Annahme eines minder schweren Falles, liegt die Strafandrohung von 6 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsstrafe Jugendliche Straftäter müssen sich auf einen Arrest, Dauerarrest, oder sogar eine Jugendstrafe einrichten. Sollten Sie eines Raubes angeklagt werden, dann dürfen Sie einen Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Rechtsanwalt Clemens Louis übernimmt auch Pflichtverteidigungen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich unter 0201 – 310 - 4600 bei mir. Was ist ein schwerer Raub und wie wird dieser bestraft? Schwerer Raub wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren bestraft, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter - eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, - eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung bringt - der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht. Schwerer Raub wird mit einer Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter - bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet - in den Fällen der bandenmäßigen Begehung (s.o.) eine Waffe bei sich führt - eine Person bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat eine andere Person in die Gefahr des Todes bringt. Minder schere Fälle werden von einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
Wenn Sie eine Erpressung durch Gewalt gegen eine Person, oder unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begehen. Wie wird die räuberischer Erpressung bestraft? Räuberische Erpressung wird wie Raub bestraft, also mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr. Wie unterscheide ich Raub von räuberischer Erpressung? Für die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung ist das äußere Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzen maßgebend. Welche Arten von Raub sind am häufigsten? - Straßenraub und Handtaschenraub und andere Raubdelikte - Raubüberfall: Tankstelle, Bank, Taxifahrer, Juwelier, Kassenboten, Werttransporter, Spielhalle Wie hoch ist die Aufklärungsquote bei Raub? Verstärkt werden Raubdelikte von jugendlichen Tätern ausgeführt. Diese Entwicklung wird mit Sorge beobachtet. „Abgezockt“ werden dabei Gleichaltrige und ältere Menschen, welche sich nicht wehren können. Auf das "Abziehen" reagieren Jugendgerichte jedoch immer härter. Das Jungendstrafrecht findet hier Anwendung. Angeklagt wird die Tat regelmäßig vor dem Jugendschöffengericht. Nach Rücksprache, verteidige ich Sie auch als Pflichtverteidiger. Die Aufklärungsquote ist beim Raub – im Gegensatz zu anderen Gewaltdelikten – eher durchschnittlich bis unterdurchschnittlich. Es handelt sich jedoch um ein eher häufiges Delikt. Wann liegt ein Handtaschenraub vor? Es liegt jedenfalls keine Gewaltanwendung und damit auch kein Raub vor, wenn der Täter die umgehängte Handtasche seines Opfers durch schnelles Zugreifen ohne Überwindung eines Widerstands an sich bringt. Er wird jedoch wegen Diebstahls sich verantworten müssen. Kanzlei Louis, Michaelis legen Wert auf die Auswertung von Rechtsprechung: Wir legen Wert auf die Auswertung der modernen Literatur und der Rechtsprechung, um Ihr Verfahren gewinnbringend zu gestalten. Nachstehend finden Sie einige interessante Beispiele aus der Rechtsprechung zu dem Thema: Setzt der Täter beim schweren Raub zur Drohung gegenüber dem Opfer eine ungeladene Pistole ein und führt er das zugehörige, aufmunitionierte Magazin in seiner Jackentasche bei sich, so verwendet er damit kein objektiv gefährliches Tatmittel im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB. (BGH 1 StR 429/99) Ein Lippenstift ist keine Waffe oder sonst ein Werkzeug, das den Straftatbestand des schweren Raubs begründet. (BGH StR 147/96) Die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung umfasst außer den Risiken, die generell für jeden Betroffenen von der Raubhandlung ausgehen, auch die konkreten Gefahren, denen das Opfer allein wegen seiner individuellen Schadensdisposition ausgesetzt ist. (BGH 3 StR 52/ 02) Gewalt zur Wegnahme unter Verwendung eines Mittels im Sinne von § 250 I Nr. 1
lit. b StGB wendet an, wer das Tatopfer zunächst mit anderer Zielrichtung
gefesselt hat und im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der so
bewirkten Wehrlosigkeit des Opfers dessen Sachen entwendet. (BGH 2 StR 283/03)
Wie kann ich Rechtsanwalt Clemens Louis als Pflichtverteidiger beiordnen lassen? Ich kann mich In Ihrem Verfahren von Anfang an als Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Spätestens mit der Zustellung der Anklage kann folgendes vom Gericht bestimmt werden: "Ihnen soll ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Sie können binnen einer Woche einen - Essener - Anwalt Ihrer Wahl benennen. Anderenfalls wird das Gericht von Amts wegen Ihnen einen Pflichtverteidiger beiordnen." Dann sollten Sie sich mit mir in Verbindung setzen, denn ich vertrete regelmäßig Mandanten vor Amts- und Landgerichten in Essen, im gesamten Ruhrgebiet und auch bundesweit als Pflichtverteidiger. Die Frage, ob Sie mich als Pflichtverteidiger „beiordnen“ lassen können, erfragen Sie einfach telefonisch bei mir und ich leite bei Bedarf einen Antrag an das zuständige Gericht weiter. Ein Anruf aus dem deutsche Festnetz: 0201 - 310 460 - 0 ist Ihr Einsatz. Sollten Sie jedoch das Gericht entscheiden lassen, wer Ihr Verteidiger sein soll, sollten Sie sich später nicht ärgern, wenn Sie mit diesem unzufrieden sind. Bedenken Sie auch, dass Sie einen Pflichtverteidiger nur in großen Ausnahmen (z.B. bei einem Vertrauensbruch) wechseln können. Wie läuft ein Ermittlungsverfahren und Strafverfahren ab? Die Polizei ermittelt im Namen der Staatsanwaltschaft bei einem Anfangverdacht einer Straftat. In dem „Ermittlungsverfahren“ muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Zeugen sind zu verhören. Kurz: Es wird be- und entlastend ermittelt. Ich zeige Ihre Verteidigung an, teile der Polizei mit, dass Sie den Vernehmungstermin nicht wahrnehmen werden und bitte darum, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Nach Beendigung der Ermittlungen schickt die Polizei die Ermittlungsakte an die zuständige Staatsanwaltschaft. Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und die Anordnung der Untersuchungshaft werden durch das Amtsgericht angeordnet (Richtervorbehalt). Jetzt bekomme ich als Strafverteidiger endlich die Ermittlungsakte durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Nachdem ich mit Ihnen den Inhalt der Akten besprochen habe, schreibe ich eine Einlassung für Sie und lenke damit die Art der Erledigung des Verfahrens. Sodann muss die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren in irgendeiner Weise beenden. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Polizei, welche ihr in Form der Ermittlungsakte vorliegen, und meiner Einlassung klagt sie die Tat an, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Wenn dieser nicht besteht, also ein Freispruch wahrscheinlicher als eine Verurteilung ist, stellt sie die Tat nach § 170 II StPO ein. Wenn der Verstoß gering ist bzw. ein Erstverstoß vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt (auch gegen eine Auflage) ebenfalls einstellen, § 153 I StPO. (Bei einer guten Prozentzahl meiner Verfahren ist dies der Fall, z.B. Einstellung wg. Geringfügigkeit gegen Geldauflage). Sie kann die Sache auch durch einen Strafbefehl, also quasi durch ein Urteil ohne eine Hauptverhandlung, erledigen. Damit ist das Ermittlungsverfahren und der Status des Mandanten als „Beschuldiger“, egal welche Form der Erledigung vorliegt, beendet. Verteidiger: Hier berate ich meinem Mandanten, sage für ihn die Beschuldigtenvernehmung ab. Unser Erstschreiben „blockiert“ den Kontakt der Polizei zum Mandanten. Die Polizei muss dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten (sie ist Herrin im Ermittlungsverfahren) und erteilt mir Akteneinsicht. Der Mandant wird mit dem Inhalt konfrontiert und ich schreibe dann eine sog. Verteidigerschrift, also eine Einlassung für den Mandanten (Einlassung zur Tat und Worte zu seinem Leben und eine Vorstellung, was die Verteidigung gerne hätte. Soweit das Verfahren nicht im Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, wird die Anklageschrift oder der Strafbefehl dem Amts- oder Landgericht durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Der Mandant ist nunmehr „Angeschuldigter in einem Strafverfahren“. In diesem „Zwischenverfahren“ stellt der Richter die Anklage dem Verteidiger und seinem Mandanten zu. Der Verteidiger hat nunmehr die Möglichkeit, Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens, also gegen die Hauptverhandlung, vorzubringen: Ist die Anklage formell rechtmäßig? Besteht hinreichender Tatverdacht? Sollen noch Beweise oder Zeugen benannt werden? Verteidiger: Ich kann eine Eröffnung verhindern und Absprachen mit dem Richter und der Staatsanwaltschaft über das Strafmaß treffen. Hier bereite ich auch meine Mandanten auf die Hauptverhandlung vor. Gegebenfalls kann mich das Gericht als Pflichtverteidiger beiordnen, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen. Die Hauptverhandlung wird auch „Hauptverfahren“ genannt. Nach dem ergangenem Urteil in der Hauptverhandlung können ggf. Rechtsmittel (Berufung oder Revision) eingelegt oder Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Sobald der Rechtsmittelverzicht erklärt wird, ist das Urteil rechtskräftig. Termin vereinbaren mit Strafverteidiger / Pflichtverteidiger Clemens Louis
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