Rechtsanwalt bei dem Vorwurf:
Besonders
schwerer Fall des Diebstahls / Einbruchsdiebstahl § 242,
243 StGB
Ermittlungsverfahren - Strafverfahren -
Beschuldigtenvernehmung - erkennungsdienstliche Behandlung

L o u i s & M i
c h a e l i s
Bundesweite Strafverteidigung
Bismarckstr. 7 (Kanzlei am Bismarckplatz)
45128 Essen
Telefon: 0201 -
310 460 - 0
Fax: 0201
- 310 460 - 20
E-Mail: info@rechtsanwalt-louis.de
Internet:
http://www.rechtsanwalt-louis.de
Strafrechtskanzlei Louis & Michaelis:
Sollten Sie
eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, dann setzen Sie sich mit mir in
Verbindung. Wir betreuen regelmäßig Mandanten - auch als Pflichtverteidiger -
an: Amtsgericht und Landgericht: Bochum - Bottrop - Dortmund - Duisburg - Essen -
Gelsenkirchen - Hagen - Hamm - Herne - Mülheim an der Ruhr - Oberhausen -
Recklinghausen - Unna - Wesel - Ennepe - Kleve - Münster -
Krefeld - Bocholt - Ahaus - Lüdinghausen - Nordhorn - Siegen - Dinslaken -
Geldern - Haltern - Marl - Dorsten - Gladbeck - Hattingen - Sprockhövel -
Gütersloh
Vereinbaren Sie kurzfristig
einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0201 - 310 - 4600. Unser
kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns
selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E - Mail unter
info@rechtsanwalt-louis.de
schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit
drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen
Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax / E
- Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch jegliche
Unterlagen, die Sie durch die Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir
zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die
Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache
ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen
Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und
somit keine Sorgen mehr haben brauchen. Deshalb treten Sie mit uns in Kontakt
und erleben Sie, warum hunderte von Mandanten uns ihr Vertrauen jährlich
schenken.
Wir beantragen,
wenn wir die Verteidigung übernommen haben, Akteneinsicht und werden uns
schriftlich für Sie zur Sache in einer "Verteidigungsschrift" einlassen.
Sollten Sie
jedoch bereits eine Anklageschrift erhalten haben, dann sollten Sie die Sache
ernst nehmen. Gerne prüfe ich, ob ich als Pflichtverteidiger für Sie tätig
werden kann. Rufen Sie einfach meine Kanzlei an bzw. schreiben Sie mir eine E -
Mail. In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll, wenn Sie uns die Anklageschrift
zur Prüfung überlassen.
Wann liegt ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vor?
Zunächst muss ein Diebstahl vorliegen. Dieser liegt vor,
Wenn ich eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der
Absicht wegnehme, die Sache mir oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Ein "besonders schwere Fall" des Diebstahls liegt in der Regel vor, wenn
| |
1. |
zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder
Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum
einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem
anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug
eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält, |
| |
2. |
eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis
oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders
gesichert ist, |
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3. |
gewerbsmäßig stiehlt, |
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4. |
aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung
dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem
Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient, |
| |
5. |
eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder
Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich
in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder
öffentlich ausgestellt ist, |
| |
6. |
stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person,
einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder |
| |
7. |
eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem
Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine
Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder
eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des
Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt. |
In den häufigsten Fällen, liegt ein besonders schwere Fall des Diebstahls vor,
wenn der Täter einen klassischen Einbruchsdiebstahl begeht. Aufbrüche von Kfz
sind ebenfalls häufig.
Im Gegensatz zum Diebstahl muss
der Täter also schon mehr kriminelle Energie aufwenden, um sich die Sache
rechtswidrig zuzueignen. Es sollten nunmehr keine Zweifel bestehen, dass Sie
eine kompetente Verteidigung brauchen.
Wie werde ich für einen besonders
schweren Fall des Diebstahls bestraft?
Mit Freiheitsstrafe von drei
Monaten bis zehn Jahren.
Es ist jedoch anzumerken, dass
es sich bei dem besonders schweren Fall des Diebstahls um ein sog.
"Regelbeispiel" handelt.
Eine Verwirklichung der
einzelnen Regelbeispiele (also die einzelnen Varianten der Tat) führen in der
Regel zu einer Bestrafung aus dem oben genannten Strafrahmen.
Dies muss jedoch nicht der Fall sein. Mit einer guten Verteidigung können sich
auch Argumente dafür finden, dass ein Regelbeispiel nicht in Ihrem Fall
vorliegt. Dann verbleibt zwar eine Strafbarkeit wegen Diebstahls, jedoch hat
dieser, wie Sie oben schon erfahren haben, "lediglich" einen Strafrahmen bis
fünf Jahre oder Geldstrafe. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten und
verteidigen. Ihre Zukunft nehme ich verantwortungsbewusst in meine Hände.
Was ist eine "Wohnung" im Sinne von Wohnungseinbruch?
Der Wohnungseinbruch
weist einen besonderen Unrechtsgehalt auf und kann deshalb auch "in der Regel"
härter bestraft werden. Der Täter dringt nämlich tief in den persönlichen
Bereich des Opfers ein.
Mit "Wohnung" sind danach
solche Räumlichkeiten erfasst, die den Mittelpunkt des privaten Lebens bilden.
Die häusliche Privatsphäre genießt hier besonderen Schutz sowie die körperliche
wie seelische Unversehrtheit. Für einen Raum, in dem man auch schläft, ist der
Schutz der Privatsphäre von großer Bedeutung. Die Wohnung strahlt somit für die
jeweilige Person eine gewisse Sicherheit und Geborgenheit aus.
Was ist ein "umschlossener Raum"?
Jedes Raumgebilde, das dazu bestimmt ist, von
Menschen betreten zu werden und das mit mindestens teilweise künstlichen
Vorrichtungen zur Abwehr des Eindringens Unbefugter umgeben ist.
Hiernach fallen sowohl Teile eines Gebäudes wie
Zimmer oder abgeschlossene Keller darunter als auch bewegliche Raumgebilde wie
Schiffe, Wohnwagen und Autos.
Der umschlossene Raum braucht nicht
verschlossen zu sein. Erforderlich ist, dass nicht jedermann frei und
ungehindert Zutritt hat und dass es nicht offensichtlich an einem
Ausschlusswillen des Berechtigten fehlt.
Wann dringt man mit einem "falschen Schlüssel" ein?
Das Eindringen setzt voraus, dass der Täter
ohne oder gegen den Willen des Berechtigten die Wohnung betreten hat.
Tatbestandsmäßig ist das Eindringen aber nur, wenn es mit speziellen
Instrumenten erfolgt, nämlich einem falschen Schlüssel oder schlüsselähnlichem
Werkzeug.
Unter einem Schlüssel ist jedes Instrument zu
verstehen, dass äußerlich dem von einem Befugten zur Öffnung von Schlössern
benutzten gleicht. Schlüsselähnlich sind alle Werkzeuge (ohne Schlüssel zu
sein), die ebenso wie ein Schlüssel auf den Mechanismus des Schlosses einwirken
können.
Dazu zählen unter anderem ein Dietrich oder
Draht. Falsch ist der Schlüssel bzw. das schlüsselähnliche Werkzeug, wenn es
sich dabei um ein vom Berechtigten nicht, noch nicht oder nicht mehr zur
Schlüsselöffnung bestimmtes Instrument handelt.
Was bedeutet Einbrechen?
Das Einrechen bezeichnet das gewaltsame Öffnen
von Umschließungen, die dem Eintritt in den geschützten Raum entgegenstehen.
Dazu gehört die Aufwendung nicht unerheblicher
körperlicher Kraft oder die Verletzung
der Substanz der
Umschließung.
Was sind Schusswaffen?
Als Tatobjekte kommen zunächst Handfeuerwaffen
in Betracht.
Deren Begriff bestimmt sich nicht nach § 1 IV
WaffenG, sondern umfasst alle tragbaren Schusswaffen, wobei deren sofortige
Funktionsfähigkeit nicht erforderlich ist.
Hier ein paar klassische Beispiele für einen besonders schweren Diebstahl:
- Wohnungseinbruch,
Einsteigediebstahl
- Kfz-Diebstahl
- Das Fahrradschloss bzw. die
Fahrradkette überwinden, um das Fahrrad zu stehlen.

Was ist ein räuberischer Diebstahl?
Wer, bei einem Diebstahl auf
frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohung mit
gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des
gestohlenen Gutes zu erhalten.
Wie wird ein räuberischer
Diebstahl bestraft?
Sie werden gleich einem Räuber
bestraft, also mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Der räuberische
Diebstahl ist demnach ein Verbrechen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass
ich Sie auch als Pflichtverteidiger vertreten kann.
In minder scheren Fällen ist die
Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Dieser wird durch
mich überprüft.

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Louis
Wie läuft ein
Ermittlungsverfahren und Strafverfahren ab?
Die
Polizei ermittelt im Namen der Staatsanwaltschaft bei einem
Anfangverdacht einer Straftat. In dem „Ermittlungsverfahren“ muss der
Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Zeugen sind zu
verhören. Kurz: Es wird be- und entlastend ermittelt. Ich zeige Ihre
Verteidigung an, teile der Polizei mit, dass Sie den Vernehmungstermin nicht
wahrnehmen werden und bitte darum, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft
weiterzuleiten.
Nach Beendigung der Ermittlungen schickt
die Polizei die Ermittlungsakte an die zuständige Staatsanwaltschaft.
Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und die Anordnung der Untersuchungshaft
werden durch das Amtsgericht angeordnet (Richtervorbehalt).
Jetzt bekomme ich als
Strafverteidiger endlich die Ermittlungsakte durch die Staatsanwaltschaft
übermittelt. Nachdem ich mit Ihnen den Inhalt der Akten besprochen habe,
schreibe ich eine
Einlassung für Sie und lenke damit die Art der Erledigung des Verfahrens.
Sodann muss die Staatsanwaltschaft
das Ermittlungsverfahren in irgendeiner Weise beenden. Aufgrund der
Ermittlungsergebnisse der Polizei, welche ihr in Form der Ermittlungsakte
vorliegen, und meiner Einlassung klagt sie die Tat an, wenn ein
hinreichender Tatverdacht besteht. Wenn dieser nicht besteht, also ein
Freispruch wahrscheinlicher als eine Verurteilung ist, stellt sie die
Tat nach § 170 II StPO ein.
Wenn der Verstoß gering ist bzw.
ein Erstverstoß vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt (auch
gegen eine Auflage) ebenfalls einstellen, § 153 I StPO. (Bei einer guten
Prozentzahl meiner Verfahren ist dies der Fall, z.B. Einstellung wg.
Geringfügigkeit gegen Geldauflage).
Sie kann die Sache auch durch
einen Strafbefehl, also quasi durch ein Urteil ohne eine Hauptverhandlung,
erledigen.
Damit ist das
Ermittlungsverfahren und der Status des Mandanten als „Beschuldiger“,
egal welche Form der Erledigung vorliegt, beendet.
Verteidiger: Hier berate ich
meinem Mandanten, sage für ihn die Beschuldigtenvernehmung ab. Unser
Erstschreiben „blockiert“ den Kontakt der Polizei zum Mandanten. Die Polizei
muss dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten (sie ist Herrin im
Ermittlungsverfahren) und erteilt mir Akteneinsicht. Der Mandant wird mit dem
Inhalt konfrontiert und ich schreibe dann eine sog. Verteidigerschrift, also
eine Einlassung für den Mandanten (Einlassung zur Tat und Worte zu seinem Leben
und eine Vorstellung, was die Verteidigung gerne hätte.
Soweit das Verfahren nicht im
Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, wird die Anklageschrift oder der
Strafbefehl dem Amts- oder Landgericht durch die Staatsanwaltschaft
übermittelt. Der Mandant ist nunmehr „Angeschuldigter in einem
Strafverfahren“.
In diesem „Zwischenverfahren“
stellt der Richter die Anklage dem Verteidiger und seinem Mandanten zu. Der
Verteidiger hat nunmehr die Möglichkeit, Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens,
also gegen die Hauptverhandlung, vorzubringen: Ist die Anklage formell rechtmäßig?
Besteht hinreichender Tatverdacht? Sollen noch Beweise oder Zeugen benannt
werden?
Verteidiger: Ich kann eine
Eröffnung verhindern und Absprachen mit dem Richter und der Staatsanwaltschaft
über das Strafmaß treffen. Hier bereite ich auch meine Mandanten auf die
Hauptverhandlung vor. Gegebenfalls kann mich das Gericht als Pflichtverteidiger
beiordnen, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Die Hauptverhandlung wird
auch „Hauptverfahren“ genannt. Nach dem ergangenem Urteil in der
Hauptverhandlung können ggf. Rechtsmittel (Berufung oder Revision)
eingelegt oder Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Sobald der
Rechtsmittelverzicht erklärt wird, ist das Urteil rechtskräftig.
Zurück
Termin vereinbaren mit
Strafverteidiger / Pflichtverteidiger Clemens Louis

Strafverteidiger &
Pflichtverteidiger für Strafrecht im Ruhrgebiet:
Amtsgericht und Landgericht: Bochum - Bottrop - Dortmund - Duisburg - Essen -
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