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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis

Bismarckstr. 7  45128 Essen     

Tel:            0201 - 310 460 - 0  Fax:            0201 - 310 460 - 20 @: info@re  

info@rechtsanwalt-louis.de www.rechtsanwalt-louis.de www.strafverteidiger-louis.de

Bundesweite Strafverteidigung an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland

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Pflichtverteidiger auf Anfrage

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RA Louis ist Mitglied:

Anwaltsverein Essen

 

 

Rechtsanwalt bei dem Vorwurf:

Besonders schwerer Fall des Diebstahls / Einbruchsdiebstahl § 242, 243 StGB

Ermittlungsverfahren - Strafverfahren - Beschuldigtenvernehmung - erkennungsdienstliche Behandlung

 

 L o u i s &  M i c h a e l i s

  Bundesweite Strafverteidigung

  Bismarckstr. 7 (Kanzlei am Bismarckplatz)

  45128 Essen

  Telefon:  0201 - 310 460 - 0

  Fax:         0201 - 310 460 - 20

  E-Mail:    info@rechtsanwalt-louis.de

  Internet:   http://www.rechtsanwalt-louis.de

 

Strafrechtskanzlei Louis & Michaelis:

Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, dann setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Wir betreuen regelmäßig Mandanten - auch als Pflichtverteidiger - an: Amtsgericht und Landgericht: Bochum - Bottrop - Dortmund - Duisburg - Essen - Gelsenkirchen - Hagen - Hamm - Herne - Mülheim an der Ruhr - Oberhausen - Recklinghausen - Unna - Wesel - Ennepe - Kleve - Münster - Krefeld - Bocholt - Ahaus - Lüdinghausen - Nordhorn - Siegen - Dinslaken -   Geldern - Haltern - Marl - Dorsten - Gladbeck - Hattingen - Sprockhövel - Gütersloh

Vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0201 - 310 - 4600. Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns  selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E - Mail unter info@rechtsanwalt-louis.de schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax / E - Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch jegliche Unterlagen, die Sie durch die Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen. Deshalb treten Sie mit uns in Kontakt und erleben Sie, warum hunderte von Mandanten uns ihr Vertrauen jährlich schenken.

Wir beantragen, wenn wir die Verteidigung übernommen haben, Akteneinsicht und werden uns schriftlich für Sie zur Sache in einer "Verteidigungsschrift" einlassen. 

Sollten Sie jedoch bereits eine Anklageschrift erhalten haben, dann sollten Sie die Sache ernst nehmen. Gerne prüfe ich, ob ich als Pflichtverteidiger für Sie tätig werden kann. Rufen Sie einfach meine Kanzlei an bzw. schreiben Sie mir eine E - Mail. In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll, wenn Sie uns die Anklageschrift zur Prüfung überlassen.

Wann liegt ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vor?

Zunächst muss ein Diebstahl vorliegen. Dieser liegt vor, Wenn ich eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnehme, die Sache mir oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Ein "besonders schwere Fall" des Diebstahls liegt in der Regel vor, wenn

  1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
  2. eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist,
  3. gewerbsmäßig stiehlt,
  4. aus einer Kirche oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient,
  5. eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst oder Geschichte oder für die technische Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung befindet oder öffentlich ausgestellt ist,
  6. stiehlt, indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt oder
  7. eine Handfeuerwaffe, zu deren Erwerb es nach dem Waffengesetz der Erlaubnis bedarf, ein Maschinengewehr, eine Maschinenpistole, ein voll- oder halbautomatisches Gewehr oder eine Sprengstoff enthaltende Kriegswaffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder Sprengstoff stiehlt.

In den häufigsten Fällen, liegt ein besonders schwere Fall des Diebstahls vor, wenn der Täter einen klassischen Einbruchsdiebstahl begeht. Aufbrüche von Kfz sind ebenfalls häufig.

Im Gegensatz zum Diebstahl muss der Täter also schon mehr kriminelle Energie aufwenden, um sich die Sache rechtswidrig zuzueignen. Es sollten nunmehr keine Zweifel bestehen, dass Sie eine kompetente Verteidigung brauchen.

Wie werde ich für einen besonders schweren Fall des Diebstahls bestraft?

Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zehn Jahren.

Es ist jedoch anzumerken, dass es sich bei dem besonders schweren Fall des Diebstahls um ein sog. "Regelbeispiel" handelt.

Eine Verwirklichung der einzelnen Regelbeispiele (also die einzelnen Varianten der Tat) führen in der Regel zu einer Bestrafung aus dem oben genannten Strafrahmen.

Dies muss jedoch nicht der Fall sein. Mit einer guten Verteidigung können sich auch Argumente dafür finden, dass ein Regelbeispiel nicht in Ihrem Fall vorliegt. Dann verbleibt zwar eine Strafbarkeit wegen Diebstahls, jedoch hat dieser, wie Sie oben schon erfahren haben, "lediglich" einen Strafrahmen bis fünf Jahre oder Geldstrafe. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten und verteidigen. Ihre Zukunft nehme ich verantwortungsbewusst in meine Hände.

Was ist eine "Wohnung" im Sinne von Wohnungseinbruch?

Der Wohnungseinbruch weist einen besonderen Unrechtsgehalt auf und kann deshalb auch "in der Regel" härter bestraft werden. Der Täter dringt nämlich tief in den persönlichen Bereich des Opfers ein.

Mit "Wohnung" sind danach solche Räumlichkeiten erfasst, die den Mittelpunkt des privaten Lebens bilden. Die häusliche Privatsphäre genießt hier besonderen Schutz sowie die körperliche wie seelische Unversehrtheit. Für einen Raum, in dem man auch schläft, ist der Schutz der Privatsphäre von großer Bedeutung. Die Wohnung strahlt somit für die jeweilige Person eine gewisse Sicherheit und Geborgenheit aus.

Was ist ein "umschlossener Raum"?

Jedes Raumgebilde, das dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und das mit mindestens teilweise künstlichen Vorrichtungen zur Abwehr des Eindringens Unbefugter umgeben ist.

Hiernach fallen sowohl Teile eines Gebäudes wie Zimmer oder abgeschlossene Keller darunter als auch bewegliche Raumgebilde wie Schiffe, Wohnwagen und Autos.

Der umschlossene Raum braucht nicht verschlossen zu sein. Erforderlich ist, dass nicht jedermann frei und ungehindert Zutritt hat und dass es nicht offensichtlich an einem Ausschlusswillen des Berechtigten fehlt.

Wann dringt man mit einem "falschen Schlüssel" ein?

Das Eindringen setzt voraus, dass der Täter ohne oder gegen den Willen des Berechtigten die Wohnung betreten hat. Tatbestandsmäßig ist das Eindringen aber nur, wenn es mit speziellen Instrumenten erfolgt, nämlich einem falschen Schlüssel oder schlüsselähnlichem Werkzeug.

Unter einem Schlüssel ist jedes Instrument zu verstehen, dass äußerlich dem von einem Befugten zur Öffnung von Schlössern benutzten gleicht. Schlüsselähnlich sind alle Werkzeuge (ohne Schlüssel zu sein), die ebenso wie ein Schlüssel auf den Mechanismus des Schlosses einwirken können.

Dazu zählen unter anderem ein Dietrich oder Draht. Falsch ist der Schlüssel bzw. das schlüsselähnliche Werkzeug, wenn es sich dabei um ein vom Berechtigten nicht, noch nicht oder nicht mehr zur Schlüsselöffnung bestimmtes Instrument handelt.

Was bedeutet Einbrechen?

Das Einrechen bezeichnet das gewaltsame Öffnen von Umschließungen, die dem Eintritt in den geschützten Raum entgegenstehen.

Dazu gehört die Aufwendung nicht unerheblicher körperlicher Kraft oder die Verletzung der Substanz der Umschließung.

Was sind Schusswaffen?

Als Tatobjekte kommen zunächst Handfeuerwaffen in Betracht.

Deren Begriff bestimmt sich nicht nach § 1 IV WaffenG, sondern umfasst alle tragbaren Schusswaffen, wobei deren sofortige Funktionsfähigkeit nicht erforderlich ist.

Hier ein paar klassische Beispiele für einen besonders schweren Diebstahl:

- Wohnungseinbruch, Einsteigediebstahl

- Kfz-Diebstahl

- Das Fahrradschloss bzw. die Fahrradkette überwinden, um das Fahrrad zu stehlen.

Was ist ein räuberischer Diebstahl?

Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten.

Wie wird ein räuberischer Diebstahl bestraft?

Sie werden gleich einem Räuber bestraft, also mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Der räuberische Diebstahl ist demnach ein Verbrechen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass ich Sie auch als Pflichtverteidiger vertreten kann.

In minder scheren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Dieser wird durch mich überprüft.

Rechtsanwalt & Strafverteidiger Louis

Wie läuft ein Ermittlungsverfahren und Strafverfahren ab?

Die Polizei ermittelt im Namen der Staatsanwaltschaft bei einem Anfangverdacht einer Straftat. In dem „Ermittlungsverfahren“ muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Zeugen sind zu verhören.  Kurz: Es wird be- und entlastend ermittelt. Ich zeige Ihre Verteidigung an, teile der Polizei mit, dass Sie den Vernehmungstermin nicht wahrnehmen werden und bitte darum, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Nach Beendigung der Ermittlungen schickt die Polizei die Ermittlungsakte an die zuständige Staatsanwaltschaft. Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und die Anordnung der Untersuchungshaft werden durch das Amtsgericht angeordnet (Richtervorbehalt).

Jetzt bekomme ich als Strafverteidiger endlich die Ermittlungsakte durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Nachdem ich mit Ihnen den Inhalt der Akten besprochen habe, schreibe ich eine Einlassung für Sie und lenke damit die Art der Erledigung des Verfahrens.

Sodann muss die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren in irgendeiner Weise beenden. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Polizei, welche ihr in Form der Ermittlungsakte vorliegen, und meiner Einlassung klagt sie die Tat an, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Wenn dieser nicht besteht, also ein Freispruch wahrscheinlicher als eine Verurteilung ist,  stellt sie die Tat nach § 170 II StPO ein.

Wenn der Verstoß gering ist bzw. ein Erstverstoß vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt (auch gegen eine Auflage) ebenfalls einstellen, § 153 I StPO. (Bei einer guten Prozentzahl meiner Verfahren ist dies der Fall, z.B. Einstellung wg. Geringfügigkeit gegen Geldauflage).

Sie kann die Sache auch durch einen Strafbefehl, also quasi durch ein Urteil ohne eine Hauptverhandlung, erledigen.

Damit ist das Ermittlungsverfahren und der Status des Mandanten als „Beschuldiger“, egal welche Form der Erledigung vorliegt, beendet.

Verteidiger: Hier berate ich meinem Mandanten, sage für ihn die Beschuldigtenvernehmung ab. Unser Erstschreiben „blockiert“ den Kontakt der Polizei zum Mandanten. Die Polizei muss dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten (sie ist Herrin im Ermittlungsverfahren) und erteilt mir Akteneinsicht. Der Mandant wird mit dem Inhalt konfrontiert und ich schreibe dann eine sog. Verteidigerschrift, also eine Einlassung für den Mandanten (Einlassung zur Tat und Worte zu seinem Leben und eine Vorstellung, was die Verteidigung gerne hätte.

Soweit das Verfahren nicht im Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, wird die Anklageschrift oder der Strafbefehl dem Amts- oder Landgericht durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Der Mandant ist nunmehr „Angeschuldigter in einem Strafverfahren“.

In diesem „Zwischenverfahren“ stellt der Richter die Anklage dem Verteidiger und seinem Mandanten zu. Der Verteidiger hat nunmehr die Möglichkeit, Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens, also gegen die Hauptverhandlung, vorzubringen: Ist die Anklage formell rechtmäßig? Besteht hinreichender Tatverdacht? Sollen noch Beweise oder Zeugen benannt werden?

Verteidiger: Ich kann eine Eröffnung verhindern und Absprachen mit dem Richter und der Staatsanwaltschaft über das Strafmaß treffen. Hier bereite ich auch meine Mandanten auf die Hauptverhandlung vor. Gegebenfalls kann mich das Gericht als Pflichtverteidiger beiordnen, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen.

Die Hauptverhandlung wird auch „Hauptverfahren“ genannt. Nach dem ergangenem Urteil in der Hauptverhandlung können ggf. Rechtsmittel (Berufung oder Revision) eingelegt oder Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Sobald der Rechtsmittelverzicht erklärt wird, ist das Urteil rechtskräftig.

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