Störung der Totenruhe

Wann mache ich mich wegen Störung der Totenruhe strafbar?

Wenn ich unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnehme oder daran beschimpfenden Unfug verübe. Ebenso werde ich bestraft, wenn ich eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstöre oder beschädige oder wenn ich dort beschimpfenden Unfug verübe.

Wie kann ich für die Störung der Totenruhe bestraft werden?

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe. Der Versuch ist strafbar.

Welches sind die häufigsten Begehungsformen?

  • Auf einem Friedhof  Grabsteine umstürzen sowie Blumen und anderer Grabschmuck rauseißen und beschädigen.
  • Eine Party / Feier / schwarze Messe auf Friedhöfen
  • Okkultismus/Satanismus: Satanistische Riten (Handlungen mit okkultem bzw. satanistischem Hintergrund)
  • Grabschändung