Bundesweite Kanzlei für Strafrecht                                                                                                                                           

          

  

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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis

Bismarckstr. 7  45128 Essen     

Tel:            0201 - 310 460 - 0  Fax:            0201 - 310 460 - 20 @: info@re  

info@rechtsanwalt-louis.de www.rechtsanwalt-louis.de www.strafverteidiger-louis.de

Bundesweite Strafverteidigung an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland

E- Mail Anfragen werden binnen 12 Stunden beantwortet

Pflichtverteidiger auf Anfrage

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  Deutschland USA Flagge Niederlande

German Criminal Defence Lawyer and Member in the Council of the Bars and Law Societies of the European Union

Advocaten Strafrecht Duitsland

RA Louis ist Mitglied:

Anwaltsverein Essen

 

 

Grundsätzliches über Stop and Go:

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Unser Angebot ist so konzipiert, dass in der speziellen Situation den Beteiligten, vor allem der Justiz und der Jugendgerichtshilfe, mehr Handlungsoptionen zur Verfügung stehen.

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JGG: Betreuung auf Rechtsgrundlage des JGG §§ 71/72
 

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Unser Angebot entspricht den Qualitätsmerkmalen der DVJJ für entsprechende Angebote

Flexibel:
Wir nehmen Jugenliche auch ohne Hilfeplanverfahren nach KJHG 36 auf

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Wir sind für Sie 24 Stunden 365 Tage im Jahr erreichbar

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Aufnahme und Abholung auch am Wochenende möglich

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Intensiv:
Pädagogische Intensiv- Betreuung bis zur Hauptverhandlung

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Transparent:
Regelmäßige Information über den Verlauf der Betreuung

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Ausführliche Berichte

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Begleitung der Hauptverhandlung

 

Aufnahmeverfahren bei Stop and Go:

Der Jugendliche wird in Polizeigewahrsam genommen.

Die Jugendgerichtshilfe wird unterrichtet und beteiligt.

Auf Wunsch nehmen wir teil: Wir informieren gern über Bedingungen und Verlauf der pädagogischen Betreuung.

Eine Unterbringung bei uns kann dazu dienen, die Motivation des Jugendlichen zur Umkehr zu überprüfen. Für die Hauptverhandlung dienen unsere Berichte als Ergänzung zur fundierten Stellung einer Prognose und Planung möglicher weiterer Maßnahmen.

Die Grundlage für eine Aufnahme bildet der Unterbringungsbefehl gem. § 71/72 JGG. Unsere Mitarbeiterinnen können den Transport in die Wohngruppe organisieren, auch am Wochenende.

Der Betreuungsprozess von Stop and Go:

Der Aufnahme wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet:
Ankommen gestalten Struktur
Betreuungsvereinbarung

Lernziele: Auf Basis der allgemeinen Zielsetzung und individueller Zielplanung erarbeiten wir mit dem Jugendlichen neue Handlungsmöglichkeiten Fokus Jugendliche: Tagesstrukturierung, Verhaltensregeln Arbeitstraining, Freizeitangebote,
Training in emotionaler Kompetenz
Fokus Zusammenarbeit: Regelmäßige Berichterstattung, Fachgespräche mit Beteiligten: Richter, Jugendgerichtshilfe, Jugendhilfe, Bewährungshilfe, Anwälten, Eltern. Falls gewünscht: Beteiligung an der Hilfeplanung für den Zeitraum nach der HV

Begleitung des Jugendlichen zur Hauptverhandlung.
Abschlussbericht.
Ein Verbleib bei Stop and Go! ist möglich. Kostenträger wird nach der HV das zuständige Jugendamt.

Bei Krisen während des Aufenthalts bei Stop and Go:

Krisenintervention: Wenn es nicht rund läuft: Mangelnde Mitarbeit, erneute Straffälligkeit. Konfrontation in folgender Form: Einzelgespräch mit Pädagogen, Gruppengespräch, Termin beim Erziehungsleiter, Richterliche Ermahnung, Vorschlag einer erneuten Haftprüfung.

Es wird sodann einen Entscheidung gefällt, ob der Jugendliche in die U-Haft zurückkehrt oder in den bestehenden Verhältnissen bei Stop & Go verbleibt.

Die Pädagogischen Grundlagen von Stop and Go:

Jeder Mensch hat die Möglichkeit, sich und sein Verhalten zu ändern.
Er ist verantwortlich für das was er tut oder läßt.
Dies trifft auch auf Jugendliche zu, die kriminelle Handlungen begehen.

Wir würdigen dennoch ihre bisherige Entwicklung und den Einfluß von Umwelt, Eltern und anderen Bedingungen.
 

Kontakt zu Stop and Go:

Ev. Jugendhilfe Iserlohn gGmbH
Koordinator: Peter Eichenauer

Ansprechpartner: Peter Eichenauer 02371 - 80 83-0             
Projektorganisation vor Ort:
Frau Osthoff
Frau Schinzel.

Zentrale
Pastorenweg 6
58644 Iserlohn

Fax: 0 23 71 / 2 60 66
Tel: 0 23 71 / 80 83 0
www.jugendhilfe-iserlohn.de
Mail

Ev. Kinderheim Herne Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel gGmbH
Koordinator: Peter Eichenauer
Leitung: Carsten Schmidt
Herr Schmidt: Mail
Gruppe: Mail

Ansprechpartner: Carsten Schmidt   0172 / 2688142
             

Gruppe:   02325/42676  Fax: 02325 / 6589104
 
Mobil: 0172 / 2688143     24 Stunden  - 7 Tage erreichbar !

Zentrale: 02323/99494-0 /61

Projektorganisation vor Ort:

Herr Brockermann (Ergotherapeut)
Frau Meyer (Ergotherapeutin)
Frau Manko (Erzieherin)
Herr Goeres (Sozialarbeiter)
Herr Cakmak (Erzieher)
Frau Daniels (Diplom-Pädagogin)

 

Fragen zum Jugendstrafrecht von Strafverteidiger Louis

 

Wann wird das Jugendstrafrecht angewendet? 

Jugendstrafrecht wird auf Täter angewendet, die zum Zeitpunkt der Begehung der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

Zum Zeitpunkt der Begehung der Tat 18 bis 21jährige Täter können auch noch nach Jugendstrafrecht bestraft werden.

Dies ist der Fall, wenn der Täter zur Zeit der Tat nach einer Gesamtwürdigung seiner Persönlichkeit in Bezug auf seine sittliche und geistige Entwicklung einem Jugendlichen gleichzustellen ist. Dies ist oft der Fall, denn der Heranwachsende ist trotz Volljährigkeit in einer Übergangsphase, die ein regelkonformes Verhalten  erschweren kann.

Welche Personen sind an einem Jugendstrafverfahren beteiligt?

Der Jugendrichter, der erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren ist, fällt das Urteil vor dem Amtsgericht.

Die Staatsanwaltschaft klagt den Jugendlichen an.

Die Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter sind Prozessbeteiligte. Es wird empfohlen, dass sie bei der Hauptverhandlung zugegen sind. Sie können Fragen und Anträge stellen. Rechtsbehelfe können ebenfalls durch sie eingelegt werden.

Der Strafverteidiger berät den Jugendlichen, fordert die Strafakte an und verteidigt den Jugendlichen in der Hauptverhandlung.

Die Jugendgerichtshilfe, ein Träger des Jugendamtes, unterstützt von Jugendgerichtsvereinigungen, hat eine wichtige Funktion im Jugendstrafverfahren. Primär leistet sie für die Behörden Ermittlungshilfe bei der Erforschung der Persönlichkeit des Jugendlichen. Die Ergebnisse liegen der Staatsanwaltschaft und dem Gericht sodann in einem Bericht bei der Hauptverhandlung vor.

Sie hat jedoch auch Überwachungs- und Betreuungsaufgaben. Dies wird besonders deutlich bei der Ableistung von Arbeitsstunden. In der Hauptverhandlung berichtet sie zusammenfassend von der persönlichen Situation des Jugendlichen und stellt einen eigenen Antrag.

Zudem ist hervorzuheben, dass sie einen wichtigen Ansprechpartner für den Jugendlichen darstellt. Der Bericht der JGH ist eine wichtige Grundlage für das Urteil des Jugendrichters.

Welche Sanktionen werden im Jugendstrafrecht verhängt?

Erziehungsmaßregeln:

Bestimmung des Aufenthaltsorts, Bestimmung in einer Familie oder Heim zu wohnen, eine Ausbildungs- od. Arbeitsstelle anzunehmen, Arbeitsleistungen zu erbringen Betreuung/Aufsicht durch eine bestimmte Person (B-Helfer), Teilnahme an einem sozialer Trainingskurs, Täter-Opfer Ausgleich, den Verkehr von Personen/Gast- Vergnügungsstätten zu unterlassen, an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen.

Zuchtmittel

Förmlicher Tadel als Verwarnung, Auflagen der Schadenswiedergutmachung, Entschuldigung b. Verletzen, Arbeitsleistungen erbringen, einen Geldbetrag  an eine gemeinnützige Einrichtung zu erbringen und der Jugendarrest (Freizeitarrest (SA-MO), Dauerarrest (bis 4 Wochen).

Jugendstrafe

Wird verhängt, wenn die Schwere der Schuld und schädliche Neigungen bei dem Jugendlichen festgestellt werden. Sollte Ihnen eine Jugendstrafe drohen,  haben Sie grds. einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Ich übernehme - nach Absprache - Ihre Pflichtverteidigung.

Maßregeln zur Besserung und Sicherung / Nebenstrafen

Entziehung der Fahrerlaubnis, Unterstellung einer Führungsaufsicht, Fahrverbot.

Bei welchen Delikten ist der Anteil der unter 21-jährigen Tatverdächtigen besonders hoch?

Laut PKS (polizeiliche Kriminalitätsstatistik) ist eine besonders hohe Kriminalität bei folgenden Delikten zu verzeichnen:

Raub & Räuberische Erpressung, Körperverletzungsdelikte, Diebstahl und Sachbeschädigung.

Jugendkriminalität ist in den letzten Jahren rasant angestiegen. Insbesondere ist erschreckend, dass die Gewaltbereitschaft der Jugendlichen immer mehr zu nimmt. Diesen Trend werden härtere Strafen kaum aufhalten können. Vielmehr müssen Jugendlichen durch Sport- und Freizeitangebote Alternativen geboten werden. Erwachsene sollten Jugendlichen als Vorbilder fungieren.

Wie werde ich als Ersttäter z.B. für einen Diebstahl nach Jugendstrafrecht bestraft?

In der Regel werden Verfahren bei Ersttätern im Jugendstrafrecht, wenn jugendtypische Delikte wie Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Schwarzfahren vorliegen, eingestellt.

Mit der Einstellung wird dem Jugendlichen in der Regel aufgegeben, Arbeitsleistungen in einer gemeinnützigen Einrichtung zu absolvieren. Manchmal wird ihm auch zur Aufgabe gemacht, den Schaden wieder gutzumachen. Bei verkehrstypischen Delikten wird ihm aufgegeben werden, einen Verkehrserziehungskurs zu besuchen.

Das Verfahren bleibt eingestellt, wenn der Täter die Arbeitsleistungen bzw. sonstigen Auflagen erfüllt. Ansonsten muss er mit einer Verurteilung in einer neuen Hauptverhandlung rechnen. Die Jugendgerichtshilfe berichtet dem Richter, ob die Auflagen erfüllt wurden.

Der Jugendliche sollte sich die durch das Gericht gegebene Chance durchaus zu Herzen nehmen und seinen Auflagen nachkommen.

Wie soll ich mich als Elternteil verhalten, wenn mein Sohn / meine Tochter straffällig wird?

Straffälligkeit ist immer ein Signal, welches durch Eltern sehr ernst genommen werden sollte. Der Ursprung kann vielfältig sein. Häufige Gründe sind: schlechter Umgang, schlechte Noten, Probleme zu Hause und Langeweile. Oft werden Jugendliche straffällig, weil es ihnen an Selbstbewusstsein fehlt.

Eltern sollten mit den Jugendlichen über das Verfahren reden und die Ursache für die Straffälligkeit erforschen. In diesem Zusammenhang ist es sehr ratsam, einen Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht einzuschalten, da dieser eine solche Aufgabe übernehmen kann. Meist haben die Jugendlichen Angst, sich gegenüber den Eltern zu äußern.

Ein Rechtsanwalt sollte das Jugendstrafverfahren begleiten. Nur so hat der Jugendliche das Gefühl, nicht mit sich selber alleingelassen zu werden. Oft entstehen Fragen, welche in einer Hauptverhandlung nicht geklärt werden können. Die anwaltliche Betreuung hat zur Folge, dass Jugendliche sich intensiv mit ihrem Verhalten auseinandersetzen können.

Berücksichtigt wird bei einer Verteidigung auch, dass es nicht immer darum geht, dass der Jugendliche nicht bestraft wird, sondern dass er ein ausgeglichenes Verfahren erfahren darf. Durch eine Verteidigung soll eine „Waffengleichheit“ vor Gericht gewährleistet sein.

Oft haben Jugendliche größere Angst vor der Reaktion der Eltern als vor dem Gang zum Rechtsanwalt und zum Gericht. Dies sollte bei der häuslichen Reaktion auf die Straffälligkeit berücksichtigt werden. Oft werden Jugendliche schon von Haus aus für die Tat hinreichend sanktioniert. Die Sanktion solle jedoch angemessen in Bezug auf die Tat sein, um einen Denkprozess bei dem Jugendlichen in Gang zu setzen.

Im Hinblick auf die Zukunft des Jugendlichen versteht es sich von selbst, dass stets ein Rechtsanwalt für Jugendstrafrecht konsultiert werden sollte. Der Jugendliche darf sich nichts verbauen.

Was wird im Straf- und Erziehungsregister eingetragen?

Eingetragen werden im Bundeszentralregister:

Jugendstrafen, Nebenfolgen und Maßregeln.

Im Erziehungsregister werden eingetragen:

Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Diversionsentscheidungen.

Wie lange bleibt ein Eintrag im Straf- und Erziehungsregister?

Günstige Beseitigungsvorschriften sollen den Anreiz zum straffreien Leben bieten.

Eine Strafe oder ein Strafarrest bei Verurteilung zu nicht mehr als 2 Jahren Jugendstrafe wird nach Aussetzung zur Bewährung erlassen.

Ansonsten: frühestens 2 Jahre nach Verbüßung, wenn eine positive Bewertung des Jugendlichen vorliegt (§ 97 JGG).

Mit folgenden Organisationen arbeitet Rechtsanwalt & Strafverteidiger Louis vertrauensvoll zusammen:

"Start 84":

Beratungsstelle für Straffällige und deren Angehörige  in Essen

 

Stop and Go

Vermeidung und Verkürzung von Untersuchungshaft für Jugendliche

Ein pädagogisches Angebot nach §§ 71, 72 JGG

 

Welche Jugendgerichtshilfen gibt es in Essen?

AWO Jugendgerichtshilfe   Pferdemarkt 4                45127 Essen

Jugendgerichtshilfe   Maxstr. 56                    45127 Essen

Diakoniewerk Essen    Jugendgerichtshilfe  Bergerhauserstr. 17      45136 Essen

 

 

 

 

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