Strafe – Tipps und Tricks

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Welche Strafe erwartet mich?

Welche Strafe bekomme ich für diesen Vorwurf? Leider gibt es keinen „Strafkatalog“, welcher diese Antwort konkret beantwortet. Das Gesetz liefert lediglich einen Strafrahmen (z.B. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe) für einzelne Delikte.

Quelle für die einzelnen Strafdelikte ist das StGB (Strafgesetzbuch). Hinzu kommen noch Nebenstrafgebiete wie z.B. das Betäubungsmittelgesetz.

Die Frage, wie hoch Sie bestraft werden, gehört zu der wichtigsten Frage, welche einer Klärung bedarf.

Ich kann, wenn ich die Gesamtumstände würdige, eine sehr realistische Prognose erstellen, um Ihnen diese Frage zu beantworten. Diesbezüglich bitte ich Sie, einen Termin mit mir zu vereinbaren, um Ihren Fall zu besprechen. Nachstehend finden Sie Informationen über die verschiedenen Strafen des deutschen Rechtssystems und ihre Zusammensetzung.

In diesem Zusammenhang darf ich Sie vorab mit unserem System etwas vertrauter machen und sodann in einer persönlichen Beratung vor Ort, telefonisch bzw. per E – Mail auf Ihren konkreten Fall eingehen und freue mich auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.

Im Namen des Volkes

Urteil

Welche Strafen können gegen Sie verhängt werden?

Strafen Hauptstrafe

  • Geldstrafe § 40 StGB
  • Freiheitsstrafe § 38 StGB

Nebenstrafen

  • Fahrverbot § 44 StGB
Nebenfolgen
  •  Verlust der Amtsfähigkeit, des  Wahlrechtes  § 45 StGB
  • Verfall § 73ff. StGB
  • Entziehung §§ 74ff. StGB
Maßregeln der Besserung und Sicherung

(§§ 61 ff. StGB)

  • Psychiatrisches Krankenhaus
  • Entziehungsanstalt
  • Sicherungsverwahrung
  • Führungsaufsicht
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Berufsverbot

Wann wird eine Geldstrafe verhängt?

Die Geldstrafe stellt die häufigste Bestrafung dar.

Sollte es sich um ein nicht schwerwiegendes Delikt (z.B. Diebstahl) handeln und sind Sie nicht vorbestraft, dann können Sie mit einer Geldstrafe rechnen.

Die Höhe der Bestrafung wird etwa ein Nettomonatsgehalt, also 30 Tagessätze, betragen.

Beachten Sie, dass Sie ab 90 verhängten Tagessätzen als „vorbestraft“ gelten.

Im einzelnen kann ich Ihnen diesbezüglich eine genaue Prognose geben. Kontaktieren Sie mich, um sich zu informieren.

Wie berechnet sich eine Geldstrafe?

Die Geldstrafe wird in 2 Schritten festgelegt:

  • Tagessatzanzahl festlegen (§ 40 I StGB)
    Schuld des Täters und generalpräventive Ziele
  • Tagessatzhöhe bestimmen (§ 40 II StGB)
    persönliche u. wirtschaftliche Verhältnisse – Nettoeinkommen

Es dürfen 5 bis 360 Tagessätze verhängt werden. Eine Tagessatzhöhe beträgt 1 Euro bis 5000 Euro.

Ich errechne Ihnen, welche Strafe auf Sie zukommen könnte.

Was ist eigentlich eine Bewährungsstrafe?

Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden. Voraussetzung ist eine sog. positive Sozialprognose. Ob eine solche in Ihrem Fall vorliegt, muss einzeln geprüft werden.

Der Strafverteidiger kann in der Hauptverhandlung und in einem Plädoyer oft noch eine Bewährungsstrafe „rausholen“. Dieser Aspekt sollte nicht unterschätzt werden. Es ist nämlich nicht selbstverständlich, dass eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Deshalb brauchen Sie eine gute Strafverteidigung.

Die Freiheitsstrafe wird auf einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren ausgesetzt. Wird der Verurteilte in dieser Zeit wieder straffällig, so droht ein Widerruf der Aussetzung. Ein Verteidiger kann dies u.U. jedoch verhindern.

Nicht selten wird bei Straffälligkeit während der Bewährungszeit noch einmal eine Bewährungsstrafe ausgesprochen oder  lediglich eine Geldstrafe verhängt. Dieses Ziel strebe ich in meiner Verteidigung an.

Wer während der Bewährungszeit strafrechtlich nicht in Erscheinung tritt, dem wird die Strafe erlassen.

Sie haben vom Gericht ein Schreiben bekommen, mit dem Sie aufgefordert werden, binnen einer Frist einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens / Ihrer Wahl zu benennen? Ansonsten wird Ihnen ein Pflichtverteidiger von Amts wegen beigeordnet? Wir vertreten Sie auch im Wege der Pflichtverteidigung.

Was ist eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung und welchen Vorteil hat sie?

Bei gleichzeitiger Aburteilung mehrerer Straftaten ist aus den Einzelstrafen grundsätzlich eine Gesamtfreiheitsstrafe oder Gesamtgeldstrafe zu bilden. Einfacher gesagt: Hätten die verschiedenen Strafen in einem früheren Verfahren (theoretisch) verhängt werden und hätte eine Gesamtstrafe gebildet werden können, so sind sie auch bei getrennter Aburteilung noch nachträglich so zu behandeln.

Da die Zusammenfassung verschiedener Straftaten in einem Verfahren oft von Zufälligkeiten abhängt, soll die nachträgliche Gesamtstrafenbildung durch Urteil oder durch Beschluss die durch eine getrennte Aburteilung entstandenen Vor- und Nachteile ausgleichen.

In welchen Schritten wird die Gesamtstrafe gebildet?

Gesamtstrafenbildung

Hat der Angeklagte mehrere in Tatmehrheit stehende Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, so ist gemäß § 53 I StGB eine Gesamtstrafe zu bilden.

Im Regelfall ist auf eine einheitliche Gesamtgeld- oder Gesamtfreiheitsstrafe zu erkennen (vgl. §§ 53 II 1, 54 I 2 HS. 2, III StGB).

a)  Festlegung der Einzelstrafen für jede Tat nach den allgemeinen Regeln der Strafzumessung (Regel- bzw. Sonderstrafrahmen, § 50 StGB beachten!).

b)  Feststellung der verwirkten höchsten Einzelstrafe (=Einsatzstrafe), § 54 I 2 StGB.

c)  Bestimmung des Gesamtstrafenrahmens (§ 54 I 2 u. II 2 StGB): Die Einsatzstrafe wird erhöht. Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen.

d)  Zusammenfassende Würdigung der Person des Täters und der einzelnen Straftaten (§ 54 I 3 StGB).

Wichtig:

  • Besteht zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang, so kann die Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger ausfallen.
  • Bei Zusammentreffen von Freiheits- und Geldstrafe kann das Gericht ausnahmsweise auf Geldstrafe auch gesondert erkennen (§ 53 II 2 StGB).

Was ist der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot nach § 44 StGB setzt eine Verurteilung wegen einer Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Fahrzeugs voraus. Diese Bestrafung soll eine Denkzettelwirkung entfalten. Mit Ablauf des Fahrverbotes erhalten Sie ihren Führerschein wieder.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69a StGB ist weitreichender als ein Fahrverbot. Sie werden als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen betrachtet und Ihr Führerschein wird nicht vor Ablauf einer bestimmten Frist wiedererteilt. Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist sodann die Straßenverkehrsbehörde zuständig. Diese muss Ihnen jedoch nicht nach Ablauf der vom Gericht gesetzten Frist Ihren Führerschein wiedererteilen. Unter Umständen müssen Sie Ihre Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen mittels MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) nachweisen.