Verstoß gegen das Waffengesetz

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz?

Sie haben eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten oder hatten eine Hausdurchsuchung? Als Rechtsanwalt, der ausschließlich auf dem Gebiet der Strafverteidigung tätig ist, übernehme ich Ihre Verteidigung.

Verstoß gegen das Waffengesetz. Was regelt das Waffengesetz?

Das Waffengesetz regelt den

  • Umgang mit Waffen
  • Umgang mit Schusswaffen
  • Umgang mit Munition
  • Erwerb, die Lagerung, den Handel und die Instandsetzung von Waffen

Was ist beispielsweise ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz?

  • Würgeholzer & Würgegeräte (Nun-Chakus), Stahlrute, Totschläger, Schlagring, Wurfstern
  • Schnappmesser, Faustmesser, Butterflymesser, Fallmesser
  • Springmesser & Schnappmesser (im Einzelfall)
  • Gegenstände mit Reiz- oder anderen Wirkstoffen (im Einzelfall)
  • Wurfstern, sofern dieser nicht ausschließlich zu Dekorationszwecken geeignet sind
  • sog. Wildererwaffen
  • Schießkugelschreiber, in einem Spazierstock versteckte Messer,
  • Vollautomatische Schusswaffen (Maschinenpistolen und -gewehre),
  • Pump-Guns
  • manche Elektroimpulsgeräte
  • Munition und Geschosse entsprechend der Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.5 zum WaffenG (Waffenliste)

Wie werde ich für einen Verstoß gegen das Waffengesetz bestraft?

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Zunächst ist festzustellen, dass das Waffengesetz Straf- und Bußgeldvorschriften kennt. Diese bestehen aus Geld und Freiheitsstrafen. Diese Vorschriften sind zu umfangreich, um sie in diesem Zusammenhang wieder zu geben.

Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das WaffenG anhängig sein, dann sollten Sie mich kontaktieren. Ich überprüfe den Einzelfall, erkläre Ihnen, welche Strafe auf Sie zukommen kann. Nachdem ich die Ermittlungsakte eingeholt habe, lasse ich mich für Sie schriftlich zu dem Vorwurf ein. So kann manchmal verhindert werden, dass die Tat angeklagt wird. Das Verfahren wird eingestellt und Sie sind dann natürlich auch nicht vorbestraft. Dies stellt ein Regelmäßiges Ergebnis bei Betreuung der Mandate durch unsere Kanzlei dar.

Es bestehen weiterhin Unsicherheiten auf dem Gebiet des Waffengesetz bei dem einzelnen Bürger. Deshalb kommt es auch oft zu fahrlässigen Verstößen.