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Bundesweite Kanzlei für Strafrecht
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Rechtsanwalt & Strafverteidiger Clemens Louis Bismarckstr. 7 45128 Essen Tel: 0201 - 310 460 - 0 Fax: 0201 - 310 460 - 20 @: info@re info@rechtsanwalt-louis.de www.rechtsanwalt-louis.de www.strafverteidiger-louis.de Bundesweite Strafverteidigung an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland E- Mail Anfragen werden binnen 12 Stunden beantwortet Pflichtverteidiger auf Anfrage Choose your Language: German Criminal Defence Lawyer and Member in the Council of the Bars and Law Societies of the European Union Advocaten Strafrecht Duitsland RA Louis ist Mitglied:
Anwaltsverein Essen
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Verstoß gegen das BtMG: Sicherstellung von Handys und Bargeld
L o u i s & M i c h a e l i s Bundesweite Strafverteidigung Bismarckstr. 7 (Kanzlei am Bismarckplatz) 45128 Essen Telefon: 0201 - 310 460 - 0 Fax: 0201 - 310 460 - 20 E-Mail: info@rechtsanwalt-louis.de Internet: http://www.rechtsanwalt-louis.de
Wie bekommen ich das Geld, Handy und andere Dinge, die im Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll aufgelistet sind, wieder? Im Zuge einer Hausdurchsuchung, aber auch bei der Einfuhr von BtM wird regelmäßig aufgefundenes Geld und das Mobilfunktelefon durch die Polizei sichergestellt. Geld Geld in szenetypischer Stückelung, also viele Fünf-, Zehn-, und Zwanzigeuroscheine, wird oft als Drogegeld durch die Polizei beschlagnahmt. Der Grundsatz gilt: Geld aus Drogengeschäften wird vom Staat eingezogen. Unsere Kanzlei verteidigt Sie nicht nur in Ihrem Verfahren, sondern wir prüfen genau, ob die es eine Möglichkeit gibt, dass Sie dieses Geld wieder zurückbekommen. Wir haben bereits in vielen Verfahren die Auszahlung des beschlagnahmten Geldes bereits im Ermittlungsverfahren erwirken können. Bei dem Bargeld kann es sich nämlich um Ersparnisse, Arbeitslohn, oder um eine Schenkung handeln. Es wäre also unbillig Ihnen dieses Geld wegzunehmen. Wir können in vielen Fällen nachweisen, dass das Geld aus legalen Mitteln stammt. Wir werden der Staatsanwaltschaft sodann die entsprechenden Nachweise, die Sie uns überreichen, zu den Akten reichen. Beachten Sie, dass nach der Rechtsprechung bereits der hinreichende Anschein von Verdachtsmomenten, dass die Gelder im Zusammenhang mit dem Handel von BtM stammen, genügt, um eine Einziehung des Staates zu rechtfertigen. Ob Sie das Geld „deliktisch“ erlang haben ist also eine sorgfältigen Prüfung zu unterziehen. Hier sollte man nicht einfach Geld herschenken, sondern prüfen lassen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Dies bringt auch keine Nachteile für Ihr Verfahren. Wir sind Juristen und keine Banker. Erfahrungsgemäß geben jedoch viele Beschuldigte und Anwälte diesen Kampf schnell auf. Wir sehen dies anders. Handy Regelmäßig werden Ihre Mobilfunktelefone von der Polizei sichergestellt, wenn z.B. eine Haudurchsuchung stattfindet oder Sie an der Grenze durch den Zoll mit Betäbungsmittel ausgegriffen wurden. Regel # 1: Geben Sie niemals den Pin Ihres Handys preis. Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren und haben das Recht, jegliche Aussage zu verweigern. Lassen Sie sich nichts anderes erzählen. Die Informationen, die in Ihrem Handy gespeichert sind: Kontaktlisten, Kurzmitteilungsnachrichten, Anruferlisten, werden nämlich bei Bedarf durch die Polizei ausgewertet und gegen Sie verwendet. So können gespeicherte SMSen schnell über eine Anklage entscheiden. Regel # 2: Erklären Sie sich nicht mit der außergerichtlichen Einziehung (dies gilt auch für andere Asservate) einverstanden. Diese Erklärung sollte nur ein Anwalt abgeben, wenn genau geprüft wurde, ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Leider werden Handys bei Betäubungsmittelstrafprozessen immer schnell eingezogen, da sie als Kommunikationsmittel für den Täter dienen. Strafrechtskanzlei Louis & Michaelis beauftragen! Optimale und erfahrene Vertretung durch die Anwaltskanzlei Louis & Michaelis. Strafverteidiger, welche Erfahrung auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts, der organisierter Kriminalität und Verfahren wegen Verstoßes gegen das BtMG haben. Betäubungsmittelstrafecht ist eine Spezialmaterie und Ihr Anwalt des Vertrauens sollte umfassende Kenntnisse vorweisen au diesem Gebiet vorweisen. Wissen erhält man nicht durch das Studium von Büchern, sondern einer erheblichen Gerichtserfahrung. Kanzlei Louis und Michaelis sind spezialisiert auf die Verteidigung von Betäubungsmittelstrafsachen. Wir betreuen hunderte von Mandanten jährlich im Bundesgebiet. Dabei verteidigen wir die ganze Palette von Drogen: Heroin, Kokain, Amphetamin, Haschisch und Marihuana. Wir haben uns auf die Verteidigung in Betäubungsmittelstrafsachen spezialisiert und greifen auf die nötige Erfahrung zurück, die notwenig ist, um Ihr Verfahren erfolgreich zu gestalten. Wir haben bereits unzählige Kiloverfahren und organisierte Bandenkriminalität im Zusammenhang mit dem Handel, Einfuhrschmuggel und Besitz von Amphetaminen verteidigt. Daneben betreuen wir selbstverständlich auch viele „kleine“ Verfahren, in denen es um Mengen, die für den Eigenkonsum bestimmt sind, geht. Vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0201 - 310 - 4600. Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E - Mail unter info@rechtsanwalt-louis.de schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax / E - Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch jegliche Unterlagen, die Sie durch die Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen. Deshalb treten Sie mit uns in Kontakt und erleben Sie, warum hunderte von Mandanten uns ihr Vertrauen jährlich schenken. Hauptzollamt, Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft: Wir übernehmen von nun an sämtliche Korrespondenz für Sie! Nicht nur in Essen, Dortmund, Duisburg, Bochum, Kleve und Geldern bieten wir unsere Dienste an. Ein BtM – Verfahren richtig zu gestalten hat etwas mit Praxiswissen, Berufserfahrung und Leidenschaft zu tun. Dies sind die Gründe, warum wir die richtige Kanzlei sind, um Ihr Strafverfahren erfolgreich zu gestalten. Unsere Mandanten genießen nämlich die exklusive und bundesweite Betreuung mit dem Wissen, dass ihr Verfahren optimal gestaltet wird. Wir bieten unsere Dienstleistungen zu Pauschalpreisen an, die individuell – je nachdem wie sich der Vorwurf gestaltet – vereinbart werden. Unsere Dienstleistungen sind demnach bezahlbar. Strafverteidiger & Pflichtverteidiger im Ruhrgebiet - Bundesweite Strafverteidigung - Strafrecht u.a in den Städten: Bochum - Bottrop - Dortmund - Duisburg - Essen - Gelsenkirchen - Hagen - Hamm - Herne - Mülheim an der Ruhr - Oberhausen - Recklinghausen - Unna - Wesel - Ennepe - Kleve - Münster - Krefeld - Bocholt - Ahaus - Lüdinghausen - Nordhorn - Siegen - Dinslaken - Geldern - Haltern - Marl - Dorsten - Gladbeck - Hattingen - Sprockhövel - Gütersloh - Coesfeld - Borken - Dülmen - Rheine - Senden - Nottuln - Gronau |