Erkennungsdienstliche Behandlung bei exhibitionistischen Handlungen

Erkennungsdienstliche Behandlung bei exhibitionistischen Handlungen. In der Regel werden Sie mit der polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, zumindest aber danach, eine Vorladung wegen einer erkennungsdienstlichen Behandlung im Sinne der § 81b 1. Alt StPO oder § 81b 2. Alt StPO erhalten.

Seit dem Jahre 2005 verteidigen wird bundesweit Mandanten wegen des Vorwurfs exhibitionistischer Handlungen.

Unsere Mandanten rufen uns im Bundesgebiet unter 0201 – 3104600 an oder schreiben eine E – Mail mit ihrem Problem unter mail@rechtsanwalt-louis.de und werden – auch am Wochenende – umgehend mit einer freundlichen und verständnisvollen Mail bedacht.

Beeindruckend ist, dass wir fast alle Verfahren außergerichtlich klären können und viele davon eingestellt bekommen. Bedenken Sie: Oberstes Ziel sollte sein, dass das Verfahren diskret und  außergerichtlich geklärt wird.

Mandanten aus ganz Deutschland vertrauen uns wegen der langjährigen Erfahrungen, den Erfahrungsberichten und unserer Dienstleistung.

Ich habe eine Beschuldigtenvernehmung wegen § 183 I: exhibitionistische Handlungen bekommen: Wie gehe ich vor?

Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte erhalten, uns schriftlich für  Sie zur Sache äußern. In dieser umfangreichen Verteidigungsschrift nehmen wir Stellung zu sämtlichen tatsächlichen und rechtlichen Fragen und tragen Umstände vor, die sich aus Ihren Lebensumständen ergeben. Dadurch bieten wir einen Nährboden, dass das Verfahren nicht in einer Gerichtsverhandlung verhandelt werden muss bzw. die Staatsanwaltschaft alle günstigen Aspekte berücksichtigt.

Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und dieser wird durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt über unsere Kanzlei. Eine Kopie der Akte erhalten Sie durch uns.

In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind.

Zu diesem Zwecke füllen Sie bitte eine Vollmacht und Fragebogen Neumandant aus und übersenden Sie uns die Unterlagen per Fax oder E – Mailscan. Diese übersenden wir Ihnen gerne per Mail oder können über unseren Download – Bereich heruntergeladen werden. Bitte fügen Sie die Unterlagen, die Sie durch die Justiz erhalten haben, bei. Gerner erfragen wir auch den Sachbearbeiter und das Aktenzeichen, wenn dies erforderlich sein sollte.

Sie erhalten unverzüglich die Abschriften unserer Schreiben durch unser Sekretariat, wenn Sie uns Ihre Daten übermittelt haben. Unser Team steht Ihnen mit allen Hilfestellungen gerne zur Verfügung. Zwischenfragen lassen sich immer komfortabel mittels E – Mail beantworten, wenn ich bei Gericht sein sollte.

Ich habe eine ED – Behandlung nach § 81b 1. Alt. StPO erhalten.

Leider müssen Sie, trotz unserer solide Verteidigung diesen Termin wahrnehmen. Grund hierfür ist, dass man sonst den Termin mit Zwang durchführen würde. Aber auch hier gibt es nur positive Nachrichten- Der Termin dauert in der Regel nur 10 Minuten und es werden keine Fragen gestellt. Da Sie ohnehin durch uns verteidigt werden “lässt man Sie in Ruhe.”

Es sollten Lichtbilder von Ihnen gewonnen werden, welche man sodann dem Zeugen, der Zeugin oder Zeugen vorlegt. Diese sollen Sie ggf. Identifizieren, was in der Praxis  auch nicht immer der Fall ist.

Gut ist, dass diese Bilder nicht auf Dauer gespeichert werden, sondern nur für die Akte, Sie sich also keine Sorgen machen brauchen, dass diese eine Zukunftswirkung für Sie entfalten werden.

Wir begleiten Sie auf diesem Weg, geben Ihnen Tipps und Halt.

Erkennungsdienstliche Behandlung bei exhibitionistischen Handlungen

Ich habe eine ED – Behandlung nach § 81b. 2. Alt. StPO erhalten.

Hier wird dringend der Hinweis erteilt, dass Sie Rücksprache mit mir halten, denn dort will der Staat auf Dauer Ihre Daten speichern. Das lasse ich nicht ohne Grund zu und ist eine wichtige Stelle um zu prüfen ob die Voraussetzungen vorliegen.

In der Regel werden hier Ausführungen getätigt, die Ihnen nicht gerecht werden und es gilt sich zu streiten.

Es soll DNA von mir entnommen werden.

DNA gebe ich für meine Mandanten nie ohne einen guten Grund ab. Auch hier gilt die Schnittstelle zu Louis und Michaelis und nicht einfach den Termin ohne Grund wahrzunehmen. In der Regel haben wir guten Erfolg, diese Maßnahme abzuwenden.

Unsere Erfahrung ist Ihr Vorteil

Wir prüfen in jedem Fall die Beweislage. Wir prüfen, ob überhaupt Strafantrag gestellt wurde und ob überhaupt der objektive Tatbestand, eine sexualbezogene Handlung vorlag.