Vollmacht Neumandant

Rechtsanwalt Clemens Louis

Kanzlei Louis & Michaelis Strafverteidiger aus Essen, bundesweite Strafverteidigung

Um Ihre Verteidigung zügig gewährleisten zu können, laden Sie sich bitte folgende Dokumente herunter. Diese können Sie sich auch problemlos per Post zusenden lassen. Rufen Sie einfach unser Sekretariat, unter der Rufnummer: 0201 – 310 – 4600 an.

Die ausgedruckten und ausgefüllten Formulare können Sie per Telefax an 0201 – 310 460 – 20 faxen bzw. via E – Mailscan an mail@rechtsanwalt-louis.de übermitteln, um eine sofortige Vertretung zu gewährleisten. Noch am gleichen Tag zeigen wir Ihre Verteidigung gegenüber der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft an. Abschriften erhalten Sie per Email oder Post.

Die Dateien befinden sich im PDF-Format und können mit dem Acrobat-Reader betrachtet, bearbeitet, gespeichert und ausgedruckt werden.

Bitte wenden Sie sich an mein Team bei eventuellen Rückfragen. Gerne stehen wir Ihnen mit Ihren Fragen jeglicher Art zur Verfügung.

Download Neumandanten:

Der Fragebogen Neumandant dient der Erhebung Ihrer Daten und der Anlegung der Akte durch unser Sekretariat. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Mandatsverhältnisses.

Die Vollmacht wird benötigt, um Ihre Ermittlungsakte anzufordern und Ihre Verteidigung anzeigen zu können. Die Vollmacht wird in Kopie der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft überlassen, um diesen zu verifizieren, dass  ich Sie vertrete. Die Originalvollmacht verbleibt bei den kanzleiinternen Akten.

Bitte überlassen Sie mir auch den Durchsuchungsbefehl, den Durchsuchungsbeschuss, die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, die Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung und jegliche Dokumente bzw. die Tagebuchnummer der Polizei bzw. das staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen, soweit vorhanden.

Sie ermöglichen dadurch eine schnelle Bearbeitung. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis.

Akten werden immer unter Verschluss gehalten, sind Dritten nicht zugänglich und werden nach 5 Jahren (gemäß den gesetzlichen Bestimmungen) fachgerecht vernichtet.

Ich halte umgehend Rücksprache mit Ihnen, wenn Ihre Ermittlungsakte eingetroffen ist. Sodann fertige ich eine Verteidigungsschrift für Sie an, welche ich an die zuständige Staatsanwaltschaft überleite. Ich korrespondiere stets mit dem zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft bzw. dem Richter, um das weitere Vorgehen in Ihrem Verfahren zu besprechen.

Um Ihre optimale Verteidigung zu gewährleisten, ist es selbstredend, dass Sie mich jederzeit anrufen können, um Ihre Vertretung zu planen. Ich sehe unserem Gespräch entgegen und werde Ihnen sämtliche Fragen, welche Sie haben, beantworten. Natürlich geschieht dies auch diskret über E-Mail, wenn Sie dies wünschen. Sollten Sie aus dem Ruhrgebiet bzw. NRW kommen, dann würde ich mich freuen, wenn ich Sie in unseren Kanzleiräumen willkommen heißen darf.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.