G20-Gipfel Proteste und Ausschreitungen in Hamburg. Gegen Sie wird im Zusammenhang mit den gewalttätigen Auseinandersetzungen im Rahmen der G20-Gipfel Proteste ermittelt? Sie haben eine polizeiliche Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts des (schweren) Landfriedensbruch, Sachbeschädigung oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte erhalten? Aufgrund der Vorkommnisse rund um die Demonstrationen und Ausschreitungen in Hamburg wurden zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte eingeleitet.
Im Zuge der G20-Gipfel Proteste ist es zu schweren Straftaten gekommen. Fahrräder und Autos wurden zerstört und zum Teil in Brand gesetzt. Fensterscheiben wurden eingeschlagen und in der Nacht vom 07.07.2017 auf den 08.07.2017 kam es im Hamburger Schanzenviertel zu einem Gewaltexzess. Geschäfte wurden geplündert, Polizeibeamten mit Flaschen und Pflastersteinen beworfen, Autos in Brand gesteckt. Randalierer warfen Flaschen, Steine und Böller. Die Polizei ging mit Wasserwerfern, Tränengas und Pfefferspray gegen die zum Teil vermummten Randaliere vor.
Es wurden bislang über 300 Ermittlungsverfahren gegen Beschuldigte eingeleitet. Es kam zu zahlreichen Festnahmen. In diesem Zusammenhang wird hauptsächlich gegen die Beschuldigten wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Aber auch wegen des Verdachts des schweren Landfriedensbruch und Brandstiftung wird gegen die Beschuldigten ermittelt.
Wann mache ich mich wegen Landfriedensbruches strafbar?
Landfriedensbruch begehen Sie, wenn Sie sich an
- Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder
- Bedrohung von Menschen mit einer Gewalttätigkeit
die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligen oder Sie auf die Menschenmenge einwirken, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern.
Wie hoch ist Strafe für Landfriedensbruch?
Landfriedensbruch wird mit einer Freiheitsstrafe bis drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Der besonders schwere Fall des Landfriedensbruchs wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet.
Der Strafrahmen macht deutlich, dass eine Strafverteidigung unabdingbar ist. Lassen Sie sich beraten, um Ihre Verteidigung vorzubereiten.
Wann liegt ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruches vor?
Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- eine Schusswaffe bei sich führt,
- eine andere Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden,
- durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsbeschädigung bringt oder
- plündert oder bedeutende Schäden an fremden Sachen anrichtet.
Sollten Sie im Zusammenhang mit den G20-Gipfel Krawallen in Hamburg eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, eine Hausdurchsuchung gehabt haben oder eine Anklageschrift durch das Gericht zugestellt bekommen haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit mir in Verbindung. Ich übernehme Ihre Strafverteidigung.
Lassen Sie sich umfassend beraten, um Ihre Verteidigung vorzubereiten! Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0201 - 310 460-0
Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E - Mail unter mail@rechtsanwalt-louis.de schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax / E - Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch alle Unterlagen, die Sie durch die Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen.
Bei einer Vernehmung gilt nämlich das Prinzip: „Alles, was Sie von nun an sagen, kann (und wird!) gegen Sie verwendet werden“. Ohne rechtliche Beratung kann Ihnen dieses Prinzip später teuer zu stehen kommen. Das gleiche gilt, falls Sie sich schriftlich zu dem Vorwurf äußern sollen. Übergeben Sie das Schreiben einem Rechtsanwalt.
Sollten Sie dennoch ohne Anwalt eine polizeiliche Vernehmung wahrnehmen wollen, dann gilt der Grundsatz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Reden Sie sich nicht um „Kopf und Kragen“, denn durch die Verweigerung der Aussage entstehen Ihnen keine Nachteile im späteren Verfahren.