Internetbetrug Ebaybetrug
Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung
Wann begehe ich einen Internetbetrug Ebaybetrug?
Der Internetbetrug – Ebaybetrug hat in den vergangenen Jahren abgenommen, in der Praxis aber immer noch ein Thema.
Ebay und Ebay Kleinanzeigen Betrug: Ich habe eine Sache ersteigert, sie bezahlt, aber nie erhalten.
Ebay und Ebay Kleinanzeigen sind die größte virtuelle Versteigerungsplattform bzw. Verkaufsforen der Welt. Ebay überwacht konsequent seine Versteigerungen, um Betrug zu verhindern. Zudem versichert Ebay seinen Kunden, wenn auch in einem geringen Umfang, gegen Schäden, welche z.B. durch Betrug angerichtet werden. Demnach kann man Ebay nur empfehlen. Jedoch gelingt es einigen vereinzelten Ebay Benutzern, andere zu betrügen. Hervorzuheben ist, dass es sich um Einzelfälle handelt, welche keine Person davon abhalten sollte, über Ebay zu handeln. Vielmehr sollten Benutzer, welche dort ein Konto unterhalten, wachsam und verantwortungsvoll mit ihren Käufen umgehen. Ersteigern Sie nicht, wenn Sie Zweifel an dem Verkäufer haben. Helfen Sie Ebay, Missbrauch vorzubeugen.
Meist läuft es folgendermaßen ab: Ein Täter legt ein Konto bei Ebay an. Zunächst verkauft er zuverlässig Ware zu einem geringen Preis. Die Folge ist, dass diese Person positive Bewertungen durch die Käufer erhält. Plötzlich bietet der Ebayer jedoch hochgradige Ware an, welche er nicht liefern wird. Der Käufer, welcher sich durch die vorangegangenen positiven Bewertungen in Sicherheit wiegt, ersteigert nun das hochwertige Produkt zu einem ansehnlichen Preis. Er wartet, aber das Produkt wird nie geliefert. Er wartet und wendet sich an den Verkäufer, aber dieser antwortet nicht auf die E-Mails.
Sie ersteigern die Ware und sollen nun über die Western Union Bank bzw. Western Union Money Transfer Geld überweisen. Dieses Geld wird dann durch einen gefälschten Pass abgehoben. Meist handelt es sich bei den Tätern um gut organisierte Banden, welche sich zur Begehung von gewerbsmäßigen, bandenmäßigen Betrug zusammengeschlossen haben. Diesbezüglich hat unsere Kanzlei Erfahrung mit der Verteidigung solcher Bandenmitglieder, welche gefasst wurden.
Selbstverständlich muss es auch nicht immer so organisiert ablaufen. Es kann auch sein, dass die Ware, aus welcher Motivation auch immer, nicht geliefert wird. Sicherlich ist dies nicht immer ein Fall für die Staatsanwaltschaft, aber man kann dies kategorisch nie ausschließen. Ohne Rechtsanwalt werden Sie oft auf Ihrem Schaden sitzen bleiben. Bedenken Sie, dass ein Rechtsanwalt bei einer Vertragserfüllung oder Strafanzeige entscheidende Ergebnisse erzielen kann.
Bei E – Bay Kleinanzeigen läuft der Betrug in der Regel sehr einfach ab. Person X stellt ein Handy der Marke Apple oder Samsung ein. Sie ersteigern das begehrte IPhone und überweisen erwartungsvoll den Kaufpreis. Das Handy wird aber nie geliefert. Gegebenenfalls wird Sie der Verkäufer noch etwas hinhalten.
Liegt in der Anbietung von überteuerter Waren ein Betrug?
Nein, da wir in einer freien Marktwirtschaft leben. Eine Täuschung des Käufers liegt nicht vor, da der Preis keine schlüssige Erklärung dafür bietet, dass die Ware auch ihrem Wert entspricht.
Anders kann der Fall liegen, wenn z.B. ein wertloser Teppich als teurer Perserteppich zu einem horrenden Preis angeboten wird. Hier täuscht der Verkäufer bewusst über ein wesentliches Merkmal des Teppichs. Der Käufer, welcher einen „echten Perserteppich“ erwerben will, unterliegt dem Irrtum.
Im umgekehrten Fall (die Ware wird deutlich unter den marktüblichen Preisen veräußert) haben wir bereits unzählige Fälle verteidigt, bei denen Hehlerware angeboten wurde. Der Käufer hat sich hier unter Umständen wegen des Verdachts der Hehlerei zu verantworten.
Wie lautet die Gesetzesnorm des Betruges?
- Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
- Der Versuch ist strafbar.
- In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
- gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
- einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
- eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
- seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder,
- einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.
- § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
- Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
- (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
- (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.
Lassen Sie sich umfassend beraten, um Ihre Verteidigung vorzubereiten! Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0201 - 310 460-0
Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E - Mail unter mail@rechtsanwalt-louis.de schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax / E - Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch alle Unterlagen, die Sie durch die Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen.
Bei einer Vernehmung gilt nämlich das Prinzip: „Alles, was Sie von nun an sagen, kann (und wird!) gegen Sie verwendet werden“. Ohne rechtliche Beratung kann Ihnen dieses Prinzip später teuer zu stehen kommen. Das gleiche gilt, falls Sie sich schriftlich zu dem Vorwurf äußern sollen. Übergeben Sie das Schreiben einem Rechtsanwalt.
Sollten Sie dennoch ohne Anwalt eine polizeiliche Vernehmung wahrnehmen wollen, dann gilt der Grundsatz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Reden Sie sich nicht um „Kopf und Kragen“, denn durch die Verweigerung der Aussage entstehen Ihnen keine Nachteile im späteren Verfahren.