Missbrauch von Scheck- & Kreditkarten, § 266b StGB

Kreditkartenmissbrauch, wann mache ich mich wegen Missbrauchs einer Scheckkarte bzw. Kreditkarte strafbar?

Kreditkartenmissbrauch begehe ich, wenn ich die mir durch die Überlassung einer Scheckkarte oder einer Kreditkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller zu einer Zahlung zu veranlassen, missbrauche und diesen dadurch schädige.

Wie kann ich für Scheck- und Kreditkartenmissbrauch bestraft werden?

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe.

Was sind die häufigste Formen von Scheck- und Kreditkartenmissbrauch?

Das Abheben von Bargeld am Geldautomaten einer fremden! Bank durch den Berechtigten (Meist der Karteninhaber), wenn sein Konto nicht die nötige Deckung aufweist. (Es handelt sich dann nicht um Computerbetrug). Die Unterscheidung ist wichtig, weil der Strafrahmen von Computerbetrug höher ist als der des Missbrauchs von Scheck- und Kreditkarten.

Als Strafverteidiger untersuche ich bei der Übernahme von Fällen aus diesem Bereich folgendes:

Ich prüfe, an welcher Bank Bargeldabhebungen vorgenommen wurden. Sollten Sie lediglich die Karte an der Bank, welche Ihnen selber die Karte ausgestellt hat, (vertragswidrig) verwenden, könnte Ihre Handlung straflos sein. Eine Bestrafung wegen Diebstahl und Unterschlagung kommt nicht in Betracht. Die Bank will Ihnen als Kunde (der berechtigte Kontoinhaber) ja gerade das Eigentum an den Geldscheinen, welche Sie aus dem EC-Geldautomaten erhalten, übertragen. Computerbetrug und Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten ist auch für Juristen ein Jungel von Rechtsprechung und Abgrenzungsproblematiken. Um so wichtiger ist es, sich gut verteidigen zu lassen, um einen Freispruch oder ein mildes Ergebnis in der Hauptverhandlung zu erzielen.