Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB
Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung
Was ist räuberischer Diebstahl?
Wegen eines räuberischen Diebstahl, gem. § 252 Strafgesetzbuch macht sich strafbar, wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.
Voraussetzung ist also ein vollendeter Diebstahl, bei dem man auf frischer Tat erwischt wird und man mit Gewalt die Diebesbeute vor dem Entdecker sichern will. Praxisrelevante Fälle: Der Ladendetektiv hält den Ladendieb an und dieser wehrt sich, um die Diebesbeute zu sichern.
Wie kann ich dafür bestraft werden?
Beachten Sie, dass der Gesetzgeber für einen räuberischen Diebstahl eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorsieht.
Berufung und Revision bei einem Vorwurf wegen räuberischer Diebstahl
Wenn Sie durch das Amtsgericht oder Landgericht wegen Raub verurteilt worden sind, dann haben Sie die Möglichkeit hiergegen Rechtsmittel einzulegen.
Vor dem Landgericht haben Sie nur die Möglichkeit, Revision einzulegen.
Berufung
Sie wurden zu Unrecht verurteilt, möglicherweise zu einer Haftstrafe. Oft wechseln Mandanten nach einer erfolglosen Verhandlung vor dem Schöffengericht zu unserer Kanzlei. Ich höre immer wieder die Gründe hierfür: Mein Anwalt hat nichts vor Gericht gesagt, die Zeugen wurden nicht ausreichend vernommen und ich habe das nicht gemacht.
Gute Neuigkeiten: Eine Berufung ist eine neue Tatsacheninstanz. Das bedeutet unjuristisch, dass Sie alles, was Sie am Amtsgericht an Zeugen und Beweisaufnahme bereits durchgekaut haben, vor dem Landgericht erneut prüfen lassen können.
Dies gilt natürlich vor allem für die Mandanten, die vor dem Amtsgericht eine Strafe ohne Bewährung erhalten haben.
Revision bei einer Verurteilung bei dem Vorwurf: Räuberischer Diebstahl
Landgericht Essen:
Landgericht Essen:
Landgericht Essen:
Nur drei Beispiele, wie wir Urteile durch den Bundesgerichthof mittels der Revision aufgehoben bekommen haben. Die Revision ist die Königsdisziplin, die wir beherrschen.
Die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts ist manchmal ihre letzte Chance, vor allem, wenn das Urteil mehr als 5 Jahre Strafe nach sich zieht und Sie nur noch eine Möglichkeit haben, dieses Urteil aufheben zu lassen.
Leider werden viele Anwälte hier keine Revision schreiben bzw. eine Revision, die wenig Erfolgsaussichten hat. Verlassen Sie sich hierbei auf eine Kanzlei, die seit 2005 bereits unzählige Revisionen geschrieben hat und ihren Erfolg auch tatsächlich nachweisen und nicht nur versprechen kann.
Nach der Verkündung des Urteils haben Sie eine Woche Zeit, um Revision gegen das Urteil einzulegen. Nach Zustellung des Urteils muss die Revision sodann binnen eines Monats begründet werden.
Lassen Sie sich umfassend beraten, um Ihre Verteidigung vorzubereiten! Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin unter der Rufnummer: 0201 - 310 460-0
Unser kompetentes Team hilft Ihnen sofort weiter. Sie können uns selbstverständlich auch vorab unverbindlich eine E - Mail unter mail@rechtsanwalt-louis.de schicken, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Fragen zu klären. Wenn die Zeit drängt, dann besteht immer die Möglichkeit, uns sofort einen Fragebogen Neumandant und eine Vollmacht per Fax / E - Mailscan bzw. Post zu übermitteln. Überlassen Sie uns sodann auch alle Unterlagen, die Sie durch die Polizei / Staatsanwaltschaft erhalten haben. Wir zeigen sodann sofort Ihre Verteidigung an und sagen sofort die Beschuldigtenvernehmung ab. Wir lassen uns später schriftlich für Sie zur Sache ein und stellen die Weichen für ein gutes Ergebnis für Ihr Verfahren. Stellen Sie sich vor, dass Sie das Problem an die Kanzlei Louis & Michaelis abgeben und somit keine Sorgen mehr haben brauchen.
Bei einer Vernehmung gilt nämlich das Prinzip: „Alles, was Sie von nun an sagen, kann (und wird!) gegen Sie verwendet werden“. Ohne rechtliche Beratung kann Ihnen dieses Prinzip später teuer zu stehen kommen. Das gleiche gilt, falls Sie sich schriftlich zu dem Vorwurf äußern sollen. Übergeben Sie das Schreiben einem Rechtsanwalt.
Sollten Sie dennoch ohne Anwalt eine polizeiliche Vernehmung wahrnehmen wollen, dann gilt der Grundsatz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Reden Sie sich nicht um „Kopf und Kragen“, denn durch die Verweigerung der Aussage entstehen Ihnen keine Nachteile im späteren Verfahren.