Sexuelle Belästigung, § 184 i StGB
Vorladung, Strafbefehl, Anklageschrift – bundesweite Strafverteidigung
Wann ist eine sexuelle Belästigung strafbar?
Eine sexuelle Belästigung begeht, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt.
Hintergrund:
Der Paragraph wurde infolge der Silvesterereignisse rund um den Kölner Hauptbahnhof im Rahmen der sogenannten „Nein heißt Nein“-Kampagne eingeführt.
Welche Handlungen werden erfasst?
Der Begriff „Berührung in sexuell bestimmter Weise“ wird vom Bundesgerichtshof anhand der zu § 184 h StGB entwickelten Grundsätzen bestimmt.
Die Einführung des § 184 i StGB erfolgte nach den Ereignissen der Silvesternacht in Köln und der damit einhergehenden Nein-ist-Nein Kampagne. § 184 i StGB erfasst dabei die Handlungen, die sexuell belästigend wirken, jedoch nicht die Erheblichkeitsschwelle des § 184 h StGB überschreiten und daher zuvor nicht strafrechtlich verfolgt werden konnten.
Sinn und Zweck der Vorschrift ist dabei der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Um diesem Zweck gerecht zu werden hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass bereits ein flüchtiger Griff unter den Rock ausreichend sein kann um den Tatbestand zu erfüllen.
Dabei ist es auch unerheblich, ob beim Täter tatsächlich eine sexuelle Motivation, in Form des Lustgewinns, feststellbar ist. Selbst wenn es dem Täter bei der Ausführung der Tat lediglich darum geht, das Opfer nur zu belästigen, zu demütigen oder durch Distanzlosigkeit zu provozieren kann der Tatbestand erfüllt sein. Denn auch ohne eindeutige sexuelle Motivation des Täters wird der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung des Opfers durch das „Begrapschen“ des Hinterns oder der Brüste beeinträchtigt.
Danach ist es für die Verwirklichung des Tatbestandes ausreichend, wenn die Handlung nach dem äußeren Erscheinungsbild einen Sexualbezug aufweist. Diese Feststellung ist immer im Einzelfall zu treffen und nicht pauschal zu beantworten.
In folgenden Fällen wurde eine sexuelle Belästigung von der Rechtssprechung angenommen
- Gezielte Griffe in den Schambereich von Oktoberfestbesucherinnen
- Das dreimalige Greifen an den Po einer Frau
Weitere denkbare Fälle sind
- Das gezielte Herandrängen und reiben an einer andere Person in öffentlichen Verkehrsmitteln;
- Das gezielte Antanzen in der Disco mit dem Zweck der Herstellung eines Körperkontakts;
- Das auch nur flüchtige Begrapschen der Brust;
- Der Griff unter den Rock an die Scheide oder den Penis des Opfers
Als nicht ausreichend hat es der Bundesgerichtshof jedoch angesehen, wenn sich die Berührung allein aus Sicht des Opfers als sexuell belästigend darstellt. So werden vom Tatbestand nicht Fälle erfasst, in denen es lediglich zu einer versehentlichen Berührung kommt.
Als Beispiel kommt dabei folgender Fall in Betracht:
T und O fahren mit dem Bus. Dieser ist so voll, dass man sich kaum bewegen kann. Als T sich zum Ausgang begeben will um auszusteigen, drückt er sich an O vorbei und berührt dabei aus Versehen deren Brust. O fühlt sich dadurch sexuell belästigt.
Bereits nach dem äußeren Erscheinungsbild ist hier klar zu erkennen, dass in dem versehentlichen Berühren der Brust der O keine sexuelle Belästigung gesehen werden kann.
Es scheitert in dem obigen Beispiel jedoch spätestens am Vorsatz des T. Denn in subjektiver Hinsicht setzt § 184i StGB zumindest voraus, dass sich der Täter dem sexuellen Charakter der Handlung bewusst ist, dies kann bei einer versehentlichen ungewollten Berührung jedoch gerade nicht der Fall sein.
Es lässt sich also festhalten, dass nur bewusst ausgeführte Handlungen des Täters vom Tatbestand erfasst werden.
Wie wird eine sexuelle Belästigung bestraft?
Der Strafrahmen beträgt – je nach Einzelfall – Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen, insbesondere bei einer gemeinschaftlichen Tatbegehung, kann Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt werden.
Wann scheidet eine Strafbarkeit aus?
Eine Strafbarkeit scheidet insbesondere dann aus, wenn eine wirksame Einwilligung oder keine Belästigung des Opfers vorliegt.
Wann wird die Tat verfolgt?
Bei der sexuellen Belästigung handelt es sich um ein sogenanntes relatives Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Tat nur verfolgt und bestraft wird, wenn das Opfer einen Strafantrag stellt oder die Staatsanwaltschaft wegen eines besonderen öffentlichen Verfolgungsinteresses ein Einschreiten für geboten hält.
Ist das sogenannte „Grabschen“ eine sexuelle Belästigung?
Ja, das plötzliche „Grabschen“ wird erfasst. Der empfindlichere § 177 Abs. 2 Nr. 3 StGB geht jedoch vor, wenn es sich bei der Handlung um eine sexuelle, d.h. um eine solche von einiger Erheblichkeit, handelt.
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