Bandendiebstahl, § 244 StGB
Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung Bandendiebstahl, wann liegt ein Verstoß nach § 244 StGB vor? Zunächst muss ein Diebstahl vorliegen. Dieser liegt vor, wenn ich eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnehme, die Sache mir oder…