Inverkehrbringen von Falschgeld
Kann ich für das Inverkehrbringen von Falschgeld bestraft werden? Ja, wer, abgesehen von den Fällen des § 146, falsches Geld als echt in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch des…