Erkennungsdienstliche Behandlung bei exhibitionistischen Handlungen
Erkennungsdienstliche Behandlung bei exhibitionistischen Handlungen. In der Regel werden Sie mit der polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, zumindest aber danach, eine Vorladung wegen einer erkennungsdienstlichen Behandlung im Sinne der § 81b 1. Alt StPO oder § 81b 2. Alt StPO erhalten.…