Jugendregister

Jugendstrafrecht

Kanzlei Louis & Michaelis – bundesweite Strafverteidigung Wann wird das Jugendstrafrecht angewendet? Jugendstrafrecht wird auf Täter angewendet, die zum Zeitpunkt der Begehung der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Zum Zeitpunkt der Begehung der Tat 18 bis…

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