Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln
Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Was ist unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln? Betäubungsmittel sind die in Anlage I, II, III des BtMG genannten Stoffe und Zubereitungen. Unter Handeltreiben sind alle eigennützigen Bemühungen zu verstehen, die darauf gerichtet…