Vorenthaltung

Beitragsvorenthaltung

Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a StGB Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung Wann mache ich mich wegen Beitragsvorenthaltung strafbar? Beitragsvorenthaltung setzt voraus, dass Sie Arbeitgeber i.S.d. § 266a I StGB sind. Arbeitgeber ist derjenige, an den der Arbeitnehmer…

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