Strafverfahren – Tipps und Tricks

Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung

Warum brauche ich überhaupt einen Verteidiger im Strafverfahren?

Sich selber in einem Strafverfahren zu verteidigen, ist meist eine der größten Fehlentscheidungen, welche der Betroffene fällen kann. Nicht einmal Juristen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wird, verteidigen sich in der Regel selber. Sie spielen ja auch nicht selber bei sich Zahnarzt.

Bedenken Sie, dass Richter und Verteidiger die gleiche Sprache sprechen und sich häufig aus anderen Verfahren kennen. Dieses Vertrauensverhältnis führt dazu, dass eine gute Gesprächsbasis für ihren Prozess geschaffen wird.

Nehmen Sie bitte im eigenen Interesse früh Kontakt zu einem Verteidiger auf, um Ihre Chancen zu wahren. Oft werden Verteidiger erst dann beauftragt, wenn es fast schon „zu spät“ ist oder selber schon „rumgedoktort“ wurde.

Selber dürfen Sie grundsätzlich Ihre Akte nicht einsehen bzw. anfordern, welche jedoch zum Beispiel wichtige Aussagen von Zeugen beinhalten kann. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens darf dies.

Ziehen Sie nicht in den Kampf, ohne zu wissen, was Sie erwartet.

Der Angeklagte, welcher selbstverständlich nervös ist, verliert regelmäßig in Verhören und bei Gericht die Objektivität gegenüber dem Verfahren, was im Ergebnis immer nachteilig ist. Der Verteidiger wahrt, da er nicht unmittelbar betroffen ist, den nötigen Abstand zum Verfahren, um Sie optimal verteidigen zu können.

Die Gerichte sind überlastet. Tendenziell wollen sie schnell und effizient die Strafverfahren „abarbeiten“. Dabei wird, wenn kein Verteidiger zur Stelle ist, oft über den Kopf des Angeklagten „hinweg entschieden“.

Es liegt auf der Hand, dass der Strafverteidiger sein Wissen einsetzen kann, welches ja gerade dem Bürger fehlt, um ihn vor drohendem Unheil zu bewahren.

Das Schlussplädoyer des Anwaltes kann eine erhebliche Wirkung erzielen.

Sollten sie dennoch verurteilt werden, kann der Anwalt Sie über die Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln umfassend aufklären.

Wir sind eine Kanzlei, die bundesweit verteidigt und kosten somit auch nicht mehr als ein Verteidiger vor Ort. Wir betreuen seit 2005 unsere Mandanten im Bundesgebiet gewinnbringend und unsere Mandanten schätzen uns vor allem dafür, dass wir immer für diese erreichbar sind und das sogar am Wochenende.

Wie läuft eine anwaltliche Beratung ab?

Sie schildern uns einfach Ihren Fall unverbindlich per Mail: mail@rechtsanwalt-louis.de

Sie können aber auch gerne einen Termin unter 0201- 310 – 4600 vereinbaren oder mit uns Ihren Fall telefonisch besprechen. Besonders eilige Sachen werden immer bevorzugt bearbeitet.

Sie schicken uns als Anhang sodann bitte sämtliche Schriftstücke, welche Sie durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder das Gericht bekommen haben oder bringen Sie diese zur  Beratung mit.

Die Akten werden durch mich angefordert. Sie sollten demnach zumindest ein Aktenzeichen mitbringen, um die Einsichtnahme zu erleichtern. Ansonsten erfragt mein Sekretariat diese.

Um Sie letztendlich auch optimal verteidigen können, ist es wichtig, dass Sie Vertrauen zu mir aufbauen. Vertrauen können Sie dadurch gewinnen, dass Sie sich mit meiner Person im Vorfeld beschäftigen, die Bewertungen lesen und sich sodann von dem positiven Eindruck bestätigen lassen.

Oft hilft es, wenn Sie sich im Vorfeld Aufzeichnungen machen, um auch nichts zu vergessen. Zum Teil kommt es auf Details an.

Ich nehme mir für Sie so viel Zeit, wie es Ihr Fall benötigt. Das ist die Grundlage einer optimalen Beratung.

Sie werden sodann umfassend zu Ihrem Problem beraten und das weitere Vorgehen wird mit Ihnen abgestimmt. Erörtert werden z.B.: Verschiedene Vorgehensweisen & Verhaltensweisen, Hinweise und Kosten des Verfahrens.

Abschließend erteilen Sie mir Vollmacht, damit ich Sie in dem Strafverfahren vertreten darf.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ein zweiter Besprechungstermin in der Regel erforderlich ist, da die Akte zunächst angefordert werden muss. In diesem wird sodann das weitere Vorgehen mit Ihnen abgestimmt.

 

Rechtsanwältin Heike Michaelis und Rechtsanwalt Clemens Louis vor Gericht

 

Wenn ich an mein Strafverfahren denke, dann habe ich Angst. Können Sie mir diese Angst nehmen?

Angst entsteht bei den meisten Mandanten nur, weil Sie noch nicht vernünftig beraten wurden und sich durch das Internet klicken. Leider beinhaltet das Internet auch viele Fehlinformationen und somit können Sie, nachdem Sie dort nach einer Lösung gesucht haben, noch immer nicht schlafen und quälen sich mit den Fragen, wie es in Ihrem Leben weitergeht.

Auch diese Kanzleiseite hat nicht den Anspruch, die Antworten auf ihre Fragen zu finden, sondern soll Ihnen die Möglichkeit geben, sich zunächst eine Grundlage anzulesen und sich solide informieren zu können.

Leider erfahre ich immer wieder in der Praxis, dass andere Anwälte ihren Mandanten noch mehr Angst machen, als sie bereits haben. Das finde ich kein schönes Bild, denn jeder Mandant, der durch unsere Kanzlei betreut wird, fühlt sich nach einer Beratung immer besser. Das sollte auch das Ziel sein: Sie zwar nicht in Watte zu packen, aber Sie von Ihren Sorgen zu entlasten.

Es gibt eine Reihe von Ängsten, die fast jeder Mandant hat, wenn er mit einem Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren überzogen wird.

Hierbei spiele Zukunftsängste, die Frage, ob man ins Gefängnis muss, das Verfahren öffentlich ist und die Kosten des Verfahrens eine wesentliche Rolle.

Diese Ängste nehme ich sehr ernst und frage Sie deshalb: „wovor haben Sie Angst?“

Muss ich ins Gefängnis?

Hier habe ich eine gute Neuigkeit für Sie. Unsere Mandanten, die wir bundesweit verteidigen, gehen in der Regel nicht ins Gefängnis und das ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass wir uns in jedem Verfahre immer solide für den Mandanten einsetzen und jedes Verfahren individuell planen.

So ist es kein Zufall, dass wir in jedem Verfahren eine schnelle Reaktionsgeschwindigkeit haben, grandiose Verteidigerschriften schreiben, die Ihre wirtschaftlichen und persönliche Aspekte beinhalten und Ihnen Tipps geben, was Sie selbst für einen positiven Ausgang des Verfahrens tun können.

So planen wir bei Übernahme des Mandats bspw., ob Sie eine Therapie machen, Abstinenznachweise abgeben oder ein Täter – Opfer – Ausgleich in Betracht kommt.

Wir feiern seit Jahren Arbeitserfolge und die Erfolge, die Sie im Internet über uns lesen haben nichts mit unsere Reputation oder der Erfahrung zu tun, sondern, dass wir jedes Verfahren individuell planen und uns den Erfolg zusammen erarbeiten.

So haben Sie eine gute Grundlage in Ihrem Verfahren, Ihre Sorgen geben Sie bei uns ab und wir werden Sie davor bewahren ins Gefängnis zu gehen.

Natürlich verstehe ich die Ängste meiner Mandanten, wenn diese lesen, dass eine Straftat „…bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe“ bestraft wird, aber nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Sie werden sehen, dass wir diese Angst in der Regel schnell am Telefon, in unserer Kanzlei oder per E – Mail schon mal lösen können.

Ich bin ehrlich: Immer wenn ich nach einem Besuch eines Mandanten ein Gefängnis verlassen, dann bin ich froh, nicht dort einsitzen zu müssen.

Aus diesen Gründen ist es auch wichtig, sich einen guten Anwalt zu suchen, weil Sie natürlich die Chancen einer Inhaftierung erhöhen, wenn Sie nicht angemessen verteidigt werden.

Um Ihre Frage zu beantworten: jedes Verfahren ist individuell und keine Seite im Internet kann Ihnen zuverlässig eine Antwort auf die Höhe der Strafe geben, weil hierbei einfach zu viele Aspekte eine Rolle schließen. Hierbei muss ich zunächst das Verfahren analysieren, Ihre Vorstrafen, Ihre persönlichen Umstände und das individuelle Fehlverhalten.

Wichtig ist: hören Sie auf, nächtelang sich durchs Internet zu klicken und nehmen einfach Kontakt mit mir unter mail@rechtsanwalt-louis.de auf. Sie werden sehen, dass es Ihnen dann besser geht.

Bin ich durch das Verfahren dann vorbestraft? Erfährt mein Arbeitgeber von der Sache?

Auf unsere Kanzleiseite haben wir natürlich eine sehr ausführliche Beschreibung, wann Sie eine Vorstrafe kassieren und Sie sollten sich diese Seite ausführlich durchlesen.

Auch hier habe ich gute Neuigkeiten zu verzeichnen. Bei den meisten Mandanten, die wir seit dem Jahre 2005 verteidigt haben, konnten wir erwirken, dass keine Eintragung im Führungszeugnis und sogar dem Bundeszentralregister erfolgte.

Auch hier gilt: Lassen Sie sich individuell beraten, denn auch hier entscheidet natürlich der Einzelfall.

Als Faustregel gilt, dass eine Eintragung im Führungszeugnis dann erfolgt, wenn Sie zu mehr als 90 Tagesätze Geldstrafe oder mehr als 3 Monate auf Bewährung verurteilt werden.

Dieser Punkt ist unseren Mandanten immer sehr wichtig und wird in einem Erstkontakt selbstverständlich sofort zielsicher beraten.

Ihr Arbeitgeber wird, wenn Sie nicht bestimmten Berufsgruppen angehörig sind, nicht über das Verfahren informiert. Die Behörden dürfen dies auch nicht.

Anders gestaltet sich dies natürlich bei Kammerberufen (Rechtsanwalt, Architekt, Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar, Patentanwalt und beratender Ingenieur).

Auch, wenn Sie Beamter (Polizist, Lehrer, Justiz) gilt hier eine andere Regelung.

Sollten Sie Soldat sein, dann gehören Sie zu der Berufsgruppe, die ebenfalls noch ein „Nachspiel“ zu erwarten haben.

Seit dem Jahre 2005 habe ich bereits viele Rechtsanwälte, Lehrer Soldaten und Ärzte verteidigt und das hat den Vorteil, dass ich die Nebenkriegsschauplätze gut kenne und somit Sie auch beraten kann, was evtl. der Dienstherr, die Rechtsanwalts- oder Ärztekammer oder das Diensttruppengericht entscheiden wird.

Dass sich Rechtsanwälte durch mich verteidigen lassen zeit immer wieder, dass wir eine außergewöhnliche Kanzlei sind, die für Qualität steht.

Der durchschnittlichen Arbeitsbevölkerung drohen jedenfalls solche Konsequenzen nicht und das ist wichtig, denn die Angst, seinen Arbeitsplatz zu verlieren, nehmen wir sehr ernst.

Ich kann Ihnen also in Aussicht stellen, dass wir auch diese Angst mit guten Neuigkeiten konfrontieren können.

Ist mein Verfahren öffentlich?

Ich habe zunächst mal eine Frage an Sie: „woran denken Sie, wenn Sie an Ihre Gerichtsverhandlung denken?“

Wenn Sie darüber nachdenken, dann sehen Sie ein großes Publikum, das sich belustigt und gafft, ein schreiender Staatsanwalt und ein Richter, der keine Gnade kennt.

Dies ist das Bild, das Fernsehsendungen und Filme Ihnen vermittelt haben und haben zum Glück wenig mit der Realität zu tun.

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass Beamte einen Strafprozess gestalten und diese in der Regel eine Verhandlung sehr sachlich und mit viel Respekt gestalten.

Ich wette immer gerne mit meinen Mandanten, um diese vor einer Verhandlung zu entspannen, dass die Verhandlung nicht so schlimm wird, wie sie sich vorstellen. Die Wette habe ich bislang immer gewonnen, aber das liegt sicherlich auch daran, dass ich ein guter Prozessanwalt bin und somit die Verhandlung im Sinne des Mandanten im Griff habe und dieser sich nicht alleine fühlt und somit keine Angst haben braucht. Immer wieder wird in Bewertungen über unsere Kanzlei betont, wie grandios wir vor Gericht sind. Ich halte das für eine Selbstverständlichkeit.

Wenn ein Richter oder Staatsanwalt, die ja auch nur Menschen sind und ebenfalls mal einen schlechten Tag haben, unsachlich sind und unnötige Schärfe in das Verfahren bringen, dann feuere ich natürlich zurück, weil ich finde, dass sich keiner dies bieten lassen muss. Ich mag hier ein emotionaler Verteidiger sein, aber das hat sich immer bewährt. Keiner meiner Mandaten muss sich so – außerhalb der Strafprozessordnung – behandeln lassen.

Verhandlungen sind in Deutschland grundsätzlich öffentlich, wenn Sie nicht Jugendlicher sind oder für bestimmte Teile der Verhandlung gezielt die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird.

Das ist zu Ihrem Schutze, weil Gerichte dadurch immer transparent sind und Sie nicht hinter verschlossenen Türen verurteilen können.

Ich habe eine Frage an Sie: „Haben Sie in Ihrer Freizeit schon mal ein Amtsgericht besucht?“.

Diese eher dumme Frage, die Sie gerade mit „nein“ beantwortet haben, hat einen Grund. Kein Mensch sieht sich einfach so eine Gerichtsverhandlung an, wenn er nicht selbst betroffener durch diese Verhandlung ist.

Das bedeutet, dass zwar Gerichtsverhandlungen öffentlich sind, aber in der Regel nie Zuschauer anwesend sind.

Natürlich gibt es auch ausnahmen, die logisch sind. Wenn ich spektakuläre Mordverfahren verteidige, die bundesweit in der Presse sind, dann wird es hier immer viele Schaulustige geben und ich bereits Verhandlungen mit knapp 100 Zuschauern hatte. Das stellt aber eher die Ausnahme dar und mich beeindruckt das wenig, weil ich mich auf den Prozess konzentriere und nicht, was Zuschauer oder Medien wollen.

Aus den vielen Jahren der Berufserfahrung kann ich Ihnen also beruhigt sagen: Das Publikum ist unsere geringste Sorge, zumal es ja nicht einmal da ist.

Alles anderes ist Fernsehen.

Wir mein Fall und ich in der Presse veröffentlicht?

Wir haben täglich mit der Presse zu tun und sind somit hier die ideale Kanzlei um Sie vor dieser zu schützen.

Wenn Sie Bilder von Rechtsanwalt Louis und Rechtsanwältin Michaelis im Internet und in den Printmedien sehen, dann werden Sie in der Regel eins sehen: wir halten immer eine Akte vor das Gesicht des Mandanten. Grund hierfür ist, dass Medien oft schlecht pixeln und somit die Person, trotz Entfremdung wiedererkannt werden kann.

Ob eine Presseberichterstattung erfolgt, hängt oft von verschiedenen Faktoren ab.

Wenn Ihr Fall vor dem Landgericht verhandelt wird bzw. ungewöhnlich ist, dann ist eine Presseberichterstattung möglich und wahrscheinlich. In diesen Fällen sorgen wir für Ihren persönlichen Schutz und verhindern eine personenidentifizierende Berichterstattung.

Vor dem Schöffengericht oder dem Einzelrichter sind solche Bericht, dann aber meistens nicht im Fernsehen, möglich, da es immer Gerichtsreporter gibt, die für die Lokalzeitung schreiben. Das kommt durchaus häufiger vor.

In diesen Fällen pflege ich gute Kontakt zu den einzelnen Medienvertreten, die ich persönlich kenne und dies verhindert, dass Sie in der Presse zerrissen werden.

Medienvertreter, die ich nicht kenne, weil ich an einem kleinen Gericht fern von der Heimat verteidige, spreche ich vor der Verhandlung an und bespreche mit Ihnen die Sachlage. Das schafft Vertrauen und verhindert, dass Ihnen Nachteile entstehen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens (außergerichtlich bis zu Verhandlung) in der Regel keine Berichterstattung erfolgt. Im gerichtlichen Verfahren ist dies abhängig vom Einzelfall.

Wir können in der Regel schon im Vorfeld sagen, an welchen Gerichten und in welchem Fall eine Berichterstattung erfolgt und Sie somit gewinnbringend beraten.

Der Umgang mit den Medien für uns mehr als Alltag und wir lösen diesen Probleme immer im Sinne des Mandanten.

Wir arbeiten zudem eng mit einer der besten Medienrechtskanzleien aus Köln zusammen und im Falle, dass die Presse einmal ihre Grenzen überschreitet, werden wir in Zusammenwirkung mit der Kanzlei unverzüglich Schritte einleiten. Zum Glück ist dies bislang die Ausnahme gewesen, aber auch hier sind wir bestens gerüstet.

Bis auf wenige Ausnahmen lässt sich sagen, dass bislang die Presse ebenfalls kein erhebliches Problem bei einer soliden Verteidigung dargestellt hat. Es liegt an Ihnen, sich einen guten Verteidiger zu suchen, der auch diesen Aspekt im Blick hat.

Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren und Strafverfahren?

Diese Frage kann ich nach langjähriger Berufserfahrung mit einem Durchschnitt von 8 Monaten beantworten so dass Sie eine Vorstellungen haben.

Dies gilt vor allem für Verfahren wegen des Verstoßes gegen das BtMG oder andere durchschnittliche Verfahren.

Abweichend hiervon kann man sagen, dass bspw. Wirtschaftsstrafverfahren und Betrugsverfahren in der Regel eine erheblich längere Bearbeitung benötigen.

Bei Verfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs an Kindern oder dem Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie oder Jugendpornographie können die Verfahren locker ein Jahr oder länger dauern. Grund hierfür ist, dass in diesen Verfahren in der Regel ein Auswertungsbericht bzw. ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt wird und es somit zu erheblichen Verfahrensverzögerungen kommen kann.

Seien Sie aber unbesorgt: wir leiten Sie sicher und mit viel Feingefühl durch diese Zeit und werden dafür Sorge tragen, dass Sie wieder schlafen können.