Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 86a StGB
Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl – bundesweite Strafverteidigung
Wann machen Sie sich wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar?
Wenn Sie im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreiten oder öffentlichen, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwenden. Ebenso machen Sie sich strafbar, wenn Sie Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen, oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der oben genannten Art und Weise herstellen, vorrätig halten, einführen oder ausführen.
Mit welcher Bestrafung habe ich zu rechnen?
Mit einer Freiheitsstrafe bis drei Jahren oder Geldstrafe. Schon wegen dem Strafrahmen sollten sie sich umgehend an einen Strafverteidiger werden.
Was sind die in § 86 I Nr. 1, 2, 4 StGB bezeichneten Parteien oder Vereinigungen?
Nr: 1: Eine vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärte Partei oder eine Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, dass sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist.
Nr. 2: Eine Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, dass die Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist.
Nr. 4: Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen.
Was sind Schriften im Sinne von § 11 Abs. 3 StGB?
Den Schriften stehen auch Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich.
Was sind Kennzeichen im Sinne von § 86a I StGB?
Namentlich sind dies: Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen.
Den Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Beispiele für verbotene Kennzeichen, Symbole, Parolen und Grußformen:
- Hakenkreuz
- Hitler Gruß (Heil Hitler)
- Sieg Heil
- Widerstandsgruß
- Kopfbild Hitlers (unter Umständen)
- Keltenkreuz (unter Umständen)
- Horst Wessel Lied
- Flugzeugmodelle mit Hakenkreuzen (höchst streitig)
Hervorzuheben ist, dass die vorbezeichnete Auflistung nicht abschließend ist, sondern lediglich Bespiele darstellt. Im Einzelfall muss anwaltlich überprüft werden, ob in der konkreten Verwendung das Kennzeichen, Symbol usw. strafrechtlich verfolgbar ist.
Was ist das geschützte Rechtsgut der Norm?
Geschütztes Rechtsgut ist der demokratische Rechtssaat und der politische Friede.
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Bei einer Vernehmung gilt nämlich das Prinzip: „Alles, was Sie von nun an sagen, kann (und wird!) gegen Sie verwendet werden“. Ohne rechtliche Beratung kann Ihnen dieses Prinzip später teuer zu stehen kommen. Das gleiche gilt, falls Sie sich schriftlich zu dem Vorwurf äußern sollen. Übergeben Sie das Schreiben einem Rechtsanwalt.
Sollten Sie dennoch ohne Anwalt eine polizeiliche Vernehmung wahrnehmen wollen, dann gilt der Grundsatz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Reden Sie sich nicht um „Kopf und Kragen“, denn durch die Verweigerung der Aussage entstehen Ihnen keine Nachteile im späteren Verfahren.